Gesund bleiben: Prävention und Gesundheitsförderung
So gut es ist, wenn Krankheiten wirkungsvoll behandelt werden können – besser ist es, wenn man gar nicht erst krank wird. Vorbeugung, Früherkennung und ein gesunder Lebensstil können hierzu beitragen – und sie werden von den Krankenkassen aktiv gefördert.
Gesundheitsförderung und Prävention
Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern treten im Laufe des Lebens auf. In einer Gesellschaft des längeren Lebens sind gezielte Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung, damit wir gesund aufwachsen und gesund älter werden – mit einer hohen Lebensqualität. Präventive Maßnahmen richten sich insbesondere an das gesundheitsrelevante Verhalten des Einzelnen, gesundheitsfördernde Maßnahmen hingegen setzen auch an der Verbesserung der gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen der Gesellschaft an. Beide Interventionsansätze tragen dazu bei, dass gerade chronische nichtübertragbare Erkrankungen gar nicht erst entstehen oder in ihrem Verlauf vermindert werden.
Was können Sie selbst tun?
Menschen können viel tun, um Krankheiten zu vermeiden und ihre Gesundheit zu stärken. Dazu zählen etwa regelmäßige körperliche Aktivität, ausgewogene Ernährung, Erholung,
der Verzicht auf das Rauchen und auf Alkoholkonsum.
Gerade die sogenannten Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 (Zuckerkrankheit) oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt) können in vielen Fällen durch einen gesundheitsbewussten Lebensstil vermieden oder in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden. Wer regelmäßig etwas für seine Gesundheit tut, fühlt sich körperlich und auch geistig wohler. Die vielfältigen Gesundheitsangebote in Kindergärten, Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen sind deshalb darauf ausgerichtet, unterschiedliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer dauerhaft für einen gesundheitsbewussten Lebensstil zu motivieren. Ob Ernährungstipps von Profis, Nordic Walking für Seniorinnen und Senioren, ein Training zur Stressbewältigung oder digitale Präventionskurse – Sie haben viele Möglichkeiten, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Durch gesundheitsbewusstes Verhalten, durch eigene Beobachtung und durch regelmäßige ärztliche Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen können Sie Ihre Ressourcen stärken, gesundheitliche Risiken und Belastungen vermeiden sowie erste Anzeichen von Krankheiten frühzeitig erkennen, noch bevor sich körperliche oder seelische Beschwerden bemerkbar machen.
Viele Infektionskrankheiten lassen sich zudem durch Schutzimpfungen komplett verhindern oder das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf lässt sich vermindern. Prüfen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob Sie alle empfohlenen Impfungen haben und ob Auffrischimpfungen anstehen. In Ihrem Impfausweis werden alle Impfungen festgehalten.
Wie fördern Krankenkassen Ihre Gesundheit?
Die Krankenkassen vermitteln ihren Versicherten qualitätsgesicherte Angebote zur individuellen Prävention in ihrer Nähe und bezuschussen deren Inanspruchnahme unter bestimmten Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse direkt, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Im Rahmen von Bonusprogrammen honorieren die Krankenkassen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten. Zudem unterstützen die Krankenkassen den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten wie zum Beispiel in Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Gemeinden. Die regelmäßig von den Krankenkassen angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene sollten genutzt werden (siehe Übersicht ab Seite 80). Zu Beginn eines Kalenderjahres informieren die Krankenkassen ihre Mitglieder über alle für diese im Kalenderjahr maßgeblichen Maßnahmen und Angebote zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung.
Seit 2015 sind die Krankenkassen auch gesetzlich zur Erbringung von Präventionsleistungen verpflichtet. Darüber hinaus umfasst auch die Gesundheitsuntersuchung beziehungsweise der sogenannte Check-up bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Präventionsberatung, die sich an Ihren individuellen Risikofaktoren orientiert. Menschen, deren Lebensumstände es nicht ermöglichen, an regelmäßigen Angeboten zur Prävention und Vorsorge teilzunehmen (beispielsweise Beschäftigte im Schichtdienst oder pflegende Angehörige), können diese auch in kompakter Form in Kurorten wahrnehmen. Die Krankenkasse kann, wie bei der ambulanten Vorsorgekur, auf Antrag einen täglichen Zuschuss für die Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Während einer ambulanten Vorsorgekur sind Sie im Regelfall nicht krankgeschrieben. Klären Sie daher gegebenenfalls Ihre Entgeltfortzahlung (zum Beispiel Vorsorgekur im Rahmen eines Urlaubs) rechtzeitig. Um erwerbslose Menschen besser zu erreichen, werden Präventionsangebote der Krankenkassen noch stärker mit den Angeboten der Jobcenter verzahnt.
Die Digitalisierung hat auch diesen Bereich durchdrungen. Neben klassischen Präsenzkursen bieten die Krankenkassen eine breite Palette digitaler Präventionskurse an, die Sie auf der Internetseite Ihrer Kasse finden können. Nicht zuletzt durch die Zentrale Prüfstelle Prävention wird gewährleistet, dass digitale Präventionsangebote den hohen Qualitätsanforderungen an präventive Angebote der GKV entsprechen. Digitale Angebote ermöglichen es den Versicherten, präventive Maßnahmen flexibel in den persönlichen Alltag zu integrieren.
Darüber hinaus ist Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, Ihnen Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu machen. Damit können Sie sich beispielsweise im Umgang mit Gesundheits-Apps schulen lassen.
Prävention und Rehabilitation in der Pflege
Im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird geprüft, ob und in welchem Umfang Maßnahmen geeignet, notwendig und zumutbar sind, um eine Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ziel ist es, den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Aber auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit geht es darum, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Zu diesen Maßnahmen gehören Präventionsmaßnahmen, zum Beispiel in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Umgang mit Sucht-/Genussmitteln oder Verbesserung der psychosozialen Gesundheit, aber ebenso Leistungen der medizinischen Rehabilitation wie zum Beispiel eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme.
Die im Rahmen der Begutachtung getroffenen Feststellungen zur Prävention und zur Rehabilitation sind in einer gesonderten Präventions- und Rehabilitationsempfehlung zu dokumentieren. Dabei sind Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in bestimmten Bereichen zu nennen. Zudem ist vor dem Hintergrund einer Bewertung von Rehabilitationszielen und der Rehabilitationsfähigkeit eine Empfehlung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation auszusprechen. Jedes dieser Gutachten muss Angaben enthalten, ob in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der die pflegebedürftige Person lebt, ein Beratungsbedarf hinsichtlich primärpräventiver Maßnahmen besteht. Die Präventions- und Rehabilitationsempfehlung wird der versicherten Person automatisch sowie eventuell auch Angehörigen oder behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder Pflegeeinrichtungen – wenn die versicherte Person in die Übersendung einwilligt – zugesandt beziehungsweise bei Einwilligung der versicherten Person auch direkt dem Rehabilitationsträger übermittelt.
Die Erbringung von Präventionsmaßnahmen zur Gesundheitsförderung in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen. Diese haben den Auftrag, solche Leistungen anzubieten. Maßnahmen zur Rehabilitation werden dagegen von den Rehabilitationsträgern erbracht, bei älteren pflegebedürftigen Menschen sind dies in der Regel die Krankenkassen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Einen großen Teil unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz. Die Arbeitsbedingungen dort können sich auf unsere Gesundheit auswirken, sowohl positiv als auch negativ. Ungünstige Arbeitsbedingungen können nicht nur zu körperlichen Beschwerden führen, sie bergen auch Risiken für die psychische Gesundheit.
Gesunde und motivierte Beschäftigte sind eine Grundvoraussetzung für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels haben viele Unternehmen die Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten als zentrales Zukunftsthema erkannt und systematisch in ihr Betriebsmanagement aufgenommen. Dabei erarbeiten sie gemeinsam mit den Beschäftigten und den dafür ernannten Verantwortlichen des Betriebs Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und wirken an der Umsetzung mit.
Die Krankenkassen unterstützen die betriebliche Gesundheitsförderung.
Grundsätzlich beraten und begleiten die Expertinnen und Experten der Krankenkassen die Unternehmen von den ersten Anfängen gesundheitsfördernder Maßnahmen bis zum fest etablierten betrieblichen Gesundheitsmanagement. Sie arbeiten dabei mit den betrieblichen Akteuren sowie mit den Unfallversicherungsträgern und den Arbeitsschutzbehörden eng zusammen.
Zu den Angeboten der Kassen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören etwa die Analyse der Arbeitssituation, die Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen und die Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen beispielsweise zur Stressbewältigung. Um verstärkt kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen, haben die Krankenkassen gemeinsame regionale Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung in den Bundesländern eingerichtet. Über die Eingabe der Postleitzahl unter www.bgf-koordinierungsstelle.de gelangt das anfragende Unternehmen direkt auf die landesbezogene Koordinierungsstelle und kann sich von einer Krankenkasse telefonisch oder persönlich vor Ort zur betrieblichen Gesundheitsförderung beraten lassen.
Zudem werden die Kompetenzen der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in der betrieblichen Gesundheitsförderung stärker genutzt. Die Krankenkassen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte allgemeine Schutzimpfungen durchführen und abrechnen können.