Medikationsplan

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen betreffen insbesondere Menschen, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Die Schätzungen, wie viele Menschen davon betroffen sein könnten, gehen stark auseinander. So wird geschätzt, dass etwa fünf bis 10 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurückgehen und ein Viertel davon vermieden werden könnte. Das hieße, dass schätzungsweise rund 250 bis 500.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen wären.

Medikationsplan verbessert Arzneimitteltherapiesicherheit

Ein einheitlicher Medikationsplan, in dem die Medikation und Einnahmehinweise übersichtlich und patientenverständlich dargestellt sind, dient der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans und dessen Speicherung in elektronischer Form auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Mit Einverständnis der Patientinnen und Patienten können diese Informationen von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie ihrem jeweiligen Personal bei Bedarf aktualisiert werden und durch alle weiteren am Medikationsprozess beteiligten Heilberufler (Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Pflege, Hebammen) eingesehen werden. Hierdurch kann die Kommunikation über verschiedene Berufsgruppen hinweg erleichtert werden. Dabei soll die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch die Ärztin oder den Arzt, die beziehungsweise der die Patientin beziehungsweise den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert, erfolgen. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patientinnen und Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diese Fachärztin beziehungsweise diesen Facharzt.

Künftig, in weiteren Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte (ePA), wird der elektronische Medikationsplan nicht mehr direkt auf der eGK gespeichert, sondern nur noch in der ePA bereitgestellt und aktualisiert werden. In der ePA kann der elektronische Medikationsplan dann auch selbstständig, außerhalb einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einer Apotheke, durch die Patientinnen und Patienten eingesehen werden.

Stand: 23. Mai 2024

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