Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien

Veröffentlichung gemäß Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)

Nach dem zum 01.05.2015 in Kraft getretenen Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) haben die Bundesbehörden Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien im Sinne des Gesetzes zu veröffentlichen und hierbei die Anzahl der Mitglieder, die der Bund für diese Gremien bestimmt, aufzuführen.

Stand: 1. August 2022

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.