Was verbessert sich für Hilfesuchende durch die Notfallreform?

Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung

Wo bekommen Bürgerinnen und Bürger Hilfe im Notfall?

  • Wie bisher über die Notrufnummer 112 und die Rufnummer 116117
  • Wenn Lebensgefahr besteht oder schwerer gesundheitlicher Schaden nicht auszuschließen ist, dann die Notrufnummer 112 wählen
  • Bei akuten Beschwerden und wenn der Besuch beim Hausarzt nicht möglich ist, dann die Rufnummer 116117 wählen
  • Hier wird sich zukünftig eine von der bisherigen Terminservicestelle getrennte Akutleitstelle um die Anrufe kümmern. Die Rufnummer 116117 ist flächendeckend und rund um die Uhr mit der Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung verbunden
  • Wenn der Hilfesuchende oder seine Angehörigen nicht wissen, welche Rufnummer: Kein Problem, die Leitstellen sind als sogenanntes „Gesundheitsleitsystem“ digital vernetzt und leiten verbindlich den Anruf und die aufgenommenen Daten weiter, wenn es erforderlich ist

Was passiert, wenn die Rufnummer 116117 der Akutleitstelle gewählt wird?

  • Die Annahmezeiten werden gesetzlich festgelegt – die Erreichbarkeit wird sich erheblich verbessern
  • Eine Vorbereitung auf den Anruf ist nicht notwendig. Es erfolgt durch geschultes Personal eine Ersteinschätzung, wie dringlich die Beschwerden sind und wo die beste Versorgung möglich ist
  • Oft helfen schon eine Ärztin oder ein Arzt durch eine Beratung am Telefon oder per videounterstütztem Kontakt
  • Die Akutleitstelle kann auch direkt in eine geöffnete Arztpraxis oder ein Integriertes Notfallzentrum vermitteln
  • Dies gilt auch bei Behandlungsbedarf von Kindern und Jugendlichen

Was tun, wenn der Hausarzt oder die Hausärztin geschlossen hat oder nicht erreichbar ist?

  • Möglichst immer zuvor die Rufnummer der Akutleitstelle 116117 wählen
  • Wenn keine Praxis geöffnet hat, dann vermittelt die Akutleitstelle die Erstversorgung im nächsten Integrierten Notfall Zentrum (INZ) oder einem Integrierten Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche (KINZ)

Was ist ein Integriertes Notfallzentrum (INZ)?

  • Flächendeckend werden an ausgewählten Krankenhäusern INZ aufgebaut, die aus einer Notaufnahme und einer Notdienstpraxis bestehen
  • An einem „gemeinsamen Tresen“ wird eine Einschätzung vorgenommen, welche Versorgung am besten geeignet ist.
  • Der „gemeinsame Tresen“, die Notaufnahme und die Notdienstpraxis sind vernetzt –Daten müssen nur einmal angeben
  • Das INZ kann – wenn es notwendig ist – auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ein Rezept ausstellen – der bisher dafür notwendige Gang zur Hausarztpraxis entfällt
  • Notfallpatientinnen und -patienten erhalten in Zukunft die für den akuten Bedarf im Notfall dringenden Arzneimittel direkt vor Ort. Fahrten zu weiter entfernt liegenden Notdienstapotheken entfallen.
  • Die Notdienstpraxis hat festgelegte Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18-21 Uhr, Mittwoch und Freitag von 14 – 21 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag von 9-21 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Versorgung in der Notaufnahme.
  • An ausgewählten Standorten wird es auch spezielle INZ für Kinder- und Jugendliche (KINZ) geben. Zumindest aber werden INZ eine telemedizinische Anbindung an Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin haben, um in diesem Bereich eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Kann man auch gleich in ein INZ gehen?

  • Mit Akutfällen kann man immer ein INZ aufsuchen, möglichst aber vorher die Rufnummer 116117 wählen – das spart oft den Weg ins INZ
  • Patientinnen und Patienten, die zuvor die 116117 angerufen haben und einen entsprechenden Nachweis erhalten haben, werden in der Regel schneller behandelt als Selbsteinweiser
  • Das INZ ersetzt aber nicht den Hausarzt – hier darf nur die zwingend notwendige Erstversorgung erfolgen

Ab wann stehen die Angebote zur Verfügung?

  • Die Rufnummer 116117 hilft heute schon rund um die Uhr bei allen akuten Beschwerden und vermittelt auch nicht dringliche Arzttermine
  • Die Neuregelungen sollen Anfang 2025 in Kraft treten
  • Zum Teil müssen Strukturen noch etabliert werden, ab 2026 werden die meisten Dienste etabliert sein

Stand: 18. Juli 2024

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