Bundesgesundheitsminister legt Vorschläge zur Sicherstellung der Hebammenversorgung vor
30. April 2014. Hebammen leisten einen unverzichtbaren und wesentlichen Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, Mütter und Familien. Im vergangenen Jahr wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit daher eine interministerielle Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ eingerichtet. Die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe liegen nun vor. Auf Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und der intensiven Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hebammen, dem GKV-Spitzenverband und der Versicherungswirtschaft legt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Vorschläge vor, wie die wertvolle Arbeit der Hebammen dauerhaft sichergestellt werden kann.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe regt insbesondere folgende Maßnahmen zur Umsetzung an:
1. Sicherstellungszuschlag bei der Vergütung
Die zum 1. Juli 2014 angekündigten Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherung müssen zeitnah durch eine Anpassung der Hebammen-Vergütung berücksichtigt werden. Damit auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien finanzieren können, soll ein Sicherstellungzuschlag eingeführt werden. Hierfür sind seitens der Hebammen die notwendigen Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Durch den Sicherstellungszuschlag können die betroffenen Hebammen dauerhaft entlastet werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe.
2. Stabilisierung der Versicherungsprämien
Der deutliche Anstieg der Schadensersatzansprüche hat zu sprunghaft ansteigenden Haftpflichtprämien der Hebammen in den vergangenen Jahren geführt. Um den weiteren Anstieg der Haftplichtprämien wirkungsvoll zu begrenzen, soll gemeinsam mit den beteiligten Ressorts und den Kranken- und Pflegeversicherungen ein Verzicht auf Regress im Kranken- und Pflegebereich geprüft werden. Es muss zugleich sichergestellt bleiben, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.
3. Qualitätssicherung
Um die notwendige Versorgungsqualität in der Geburtshilfe sicherzustellen, müssen für Leistungen der Hebammenhilfe gem. der gesetzlichen Regelungen Qualitätsanforderungen vereinbart werden. Die Hebammenverbände und der GKV–Spitzenverband werden aufgefordert, zügig – bis spätestens zum Jahresende – zu einer Vereinbarung zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe zu kommen. Daneben befürwortet Minister Gröhe die Notwendigkeit der Entwicklung einer höherwertigen medizinischen Leitlinie für die Geburtshilfe in Fachkreisen.
4. Datengrundlage
Mit Blick auf die dauerhafte wirtschaftliche Absicherung der Hebammen und die zukünftige Sicherung der Versorgungsqualität muss die Datengrundlage im Bereich der Hebammenversorgung verbessert werden. Daher wurden Maßnahmen eingeleitet, die ab dem Jahr 2015 eine genauere Erfassung der Geburten nach dem Ort der Geburt (Art der Einrichtung, in der entbunden wurde) sicher stellen. Darüber hinaus sind weitere Erkenntnisse erforderlich, die das Auftreten und die Ursachen von Geburtsschäden näher untersuchen. Hierzu wird das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag geben. Die Erkenntnisse des Gutachtens sind ein wichtiger Beitrag zur zukünftigen Fehlervermeidung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Begleitbrief von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.