Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
19. März 2015. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Ich möchte, dass schwerst kranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dazu gehört auch, dass wir die Hospizbetreuung und die Versorgung mit schmerzlindernder Palliativmedizin weiter ausbauen. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Deshalb werden wir mit einem Palliativgesetz die ambulante ärztliche Palliativversorgung weiterentwickeln und die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Ganz wichtig ist zudem die Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen zu stärken, viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Deshalb sollen Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Bewohner stationärer Einrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase erhalten. Dazu sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.
Zum Hintergrund
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Hierzu gehört auch die Schmerztherapie im ambulanten und stationären Bereich. Patientinnen und Patienten werden insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.
Das Eckpunktepapier wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Emmi Zeulner, Mitglied der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD, und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erarbeitet.