Informationen zum Zika-Virus
25. Juli 2016. Noch immer sind weite Teile Süd- und Mittelamerikas sowie pazifische Regionen von der Zika-Virus-Epidemie betroffen. Eine Verlegung der bevorstehenden Olympischen Spiele in Rio de Janeiro ist nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aber weder gerechtfertigt noch erforderlich. Das Robert Koch-Institut und das US-amerikanische Center for Disease Control schließen sich dieser Einschätzung an.
Vor allem die derzeit stark abnehmenden Infektionszahlen sowie die Erfahrungen während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien legen ein geringes Infektionsrisiko bei einem Olympia-Besuch in Rio de Janeiro nahe. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat die deutsche Mannschaft bereits im Februar 2016 über die gesundheitlichen Risiken und persönliche Schutzmaßnahmen informiert. Das Auswärtige Amt hat ein Merkblatt über gesundheitliche Risiken und Präventionsmaßnahmen für den Besuch der Olympischen und Paralympischen Spiele veröffentlicht.
Hauptüberträger des Zika-Virus ist die Gelbfiebermücke (Aedes aegypti). Ob asiatische Tigermücken (Aedes albopictus), die hier in Europa – vereinzelt auch in Deutschland – vorkommen, das Virus verbreiten können, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Wahrscheinlichkeit der Übertragung des Zika-Virus durch Mücken in Deutschland gilt jedoch ohnehin als gering – darauf weisen verschiedene Risikobewertungen, zum Beispiel des Robert Koch-Instituts, hin. Möglich ist eine Infektion über Blut- und Blutprodukte. Zudem wurden Einzelfälle einer sexuellen Übertragung oder einer Infektion von Mutter zu Kind beschrieben. Eine Impfung oder eine spezifische Therapie gibt es derzeit noch nicht.
Allgemein nimmt die Zika-Infektion meist einen eher milden Verlauf. Nur ein Viertel der Betroffenen entwickelt überhaupt Symptome (z. B. erhöhte Körpertemperatur, Hautausschlag, Kopfschmerzen, Bindehautentzündung). In der Regel heilt die Infektion folgenlos ab. Schwere Verläufe wurden vereinzelt bei Personen mit gravierenden Grunderkrankungen beobachtet. Als mögliche Komplikation wird das Guillain-Barré-Syndrom beschrieben. Diese Nervenkrankheit kann bei verschiedenen Infektionen als sehr seltene Folge auftreten. Generell gilt: Schwere Verläufe beim Zika-Virus sind selten.
Das Robert Koch-Institut teilt jedoch die Einschätzung der US-amerikanischen Behörde CDC (Centers for Disease Control), dass der Zusammenhang zwischen einer Zika-Virus-Infektion in der Schwangerschaft und Fehlbildungen bei Ungeborenen als gesichert angenommen werden kann. Fraglich bleibt aber, wie groß das individuelle Risiko ist. Mehr Informationen zu den Gefahren für Ungeborene, den bekannten Risikogruppen, den Symptomen, den Folgen und den Übertragungswegen finden Sie auf der Seite "Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): Zika-Virus-Infektionen" des Robert Koch-Instituts.
Maßnahmen in Deutschland und international
WHO erklärt gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte am 1. Februar 2016 eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite. Beim Folgetreffen am 8. März 2016 hat das WHO Notfall Komitees seine Bewertung bestätigt. Der WHO kommt bei der Bekämpfung der Infektionswelle eine koordinierende Rolle zu, indem sie zeitlich befristete Empfehlungen zu Maßnahmen aussprechen kann und mit Partnerländern Krisenreaktionspläne erstellt. Eine solche
"koordinierte internationale Reaktion" ist vonnöten, wenn eine "ernste, ungewöhnliche oder unerwartete Situation" eintritt, die Auswirkungen auf andere Staaten haben kann und ein umgehendes internationales Handeln erfordert. Sie können die Empfehlungen des WHO-Notfallkomittees hier nachlesen.
Um die Ausbreitung in Deutschland weiterhin gering zu halten, haben die zuständigen Bundesministerien eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, die sich an den Empfehlungen des WHO-Regionalbüros für Europa, des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten sowie des Robert Koch-Instituts orientieren.
Meldepflicht für Arboviren
Seit dem 1. Mai 2016 gilt in Deutschland eine Meldepflicht für Arboviren, zu denen auch das Zika-Virus gehört.
Vor der Einführung der Meldepflicht waren genaue Infektionszahlen noch nicht bekannt. Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) hat in Deutschland bislang einzelne Fälle bei Reiserückkehrern sowie einen Fall der sexuellen Übertragung diagnostiziert. Durch die Einführung der Meldepflicht und der genaueren Untersuchung von Reiserückkehrern ist deshalb mit einem Anstieg der absoluten Zahlen zu rechnen. Die Meldepflicht wird dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen in Deutschland besser überwacht werden kann.
Deutschland verfügt über ausreichend Laborkapazitäten zum Nachweis des Virus. Beide Nachweismethoden – Virusdirektnachweis und serologischer Nachweis – sind verfügbar. Krankenkassen müssen die Kosten für eine Untersuchung erstatten, sofern der behandelnde Arzt diese wegen eines Infektionsverdachts veranlasst. Schwangere und deren Sexualpartner, die Ausbruchsgebiete bereist haben, können sich im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge testen lassen.
Information der Öffentlichkeit
In seinen "Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): Zikavirus-Infektionen" informiert das Robert Koch-Institut über die aktuelle Situation in Deutschland. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren und Frauen, die planen, schwanger zu werden, von vermeidbaren Reisen in die Risikogebiete ab. Aus Vorsorgegründen sollten sie darüber hinaus bei Sexualkontakten mit männlichen Reiserückkehrern aus Ausbruchsgebieten für die Dauer von sechs Monaten Kondome nutzen. In Abhängigkeit ihres persönlichen Risikoprofils bei Reisen in Ausbruchsgebiete sollten männliche Reiserückkehrer zum Schutz von Sexualpartnern für dieselbe Dauer geschützten Geschlechtsverkehr erwägen. Weitere Informationen bietet das Merkblatt zur Zika-Virus-Infektion (PDF, nicht barrierefrei, 250 KB) (PDF, 250 KB).
Forschung
Die Bundesregierung hat eine Forschungsvereinbarung zu Zoonosen, die die Forschung von Krankheiten zwischen Tieren und Menschen intensiviert, jetzt erneuert.
Mückenbekämpfung
Mit dem „Mückenmonitoring“ des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie den Empfehlungen der Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheiten“ bekommen die Länder wichtige Unterstützung bei der Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke.