"Wir stärken die Pflege. Gemeinsam!"

11. März 2016. Anlässlich des Deutschen Pflegetages vom 10. bis 12. März in Berlin betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die herausragende Bedeutung des Themas Pflege für die deutsche Gesellschaft. Als Schirmherr der Veranstaltung würdigte er den unermüdlichen Einsatz der Pflegekräfte.

11. März 2016
Minister Gröhe bei seiner Rede
Minister Gröhe bei seiner Rede
Graalmann, Hirschhausen und Gröhe
Graalmann, Hirschhausen und Gröhe
Gröhe im Gespräch
Gröhe im Gespräch
Publikum
Publikum
Prospekte
Prospekte

Rund eine Million Pflegekräfte engagiert sich tagtäglich in den 12.700 ambulanten Pflegediensten und 13.000 stationären Pflegeeinrichtungen. Hier übernehmen sie eine für uns alle unverzichtbare Aufgabe. Denn sie pflegen nicht den demografischen Wandel, sondern unsere Eltern, Geschwister und Kinder.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Die Pflege alter und kranker Menschen ist eine der zentralen Herausforderungen des demografischen Wandels. Sie könne deshalb nicht auf den Schultern weniger getragen werden, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in seiner Rede zum Deutschen Pflegetag. Zur zentralen jährlichen Veranstaltung für Pflege in Deutschland kommen zum dritten Mal Vertreter aus Pflege, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um gemeinsam die Herausforderungen der Pflege zu diskutieren.

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, eröffnete die Veranstaltung gemeinsam mit Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats sowie Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales. In diesem Jahr können Besucher zwischen dem 10. und 12. März verschiedene Fachvorträge und Aussteller besuchen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe machte deutlich, dass die Stärkung der Pflege in Deutschland ein zentrales Anliegen der Bundesregierung in dieser Wahlperiode ist. Die folgenden Gesetze verbessern die Pflege entscheidend:

Bereits seit dem 1.1.2015 erhalten alle rund 2,7 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland durch das Pflegestärkungsgesetz I mehr Leistungen. Die Leistungen für die ambulante Pflege wurden um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken entfällt. Im Zentrum steht nun vielmehr der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Das geplante Pflegestärkungsgesetz III soll künftig die Pflege und die Beratung vor Ort in den Kommunen stärken.

Den veränderten Anforderungen in der Pflege trägt der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes mit einer moderneren Berufsausbildung für Pflegkräfte Rechnung. Ziel ist, die Qualität der Pflege weiter zu steigern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, um mehr junge Menschen für den Zukunftsberuf Pflege zu gewinnen. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden weiterentwickelt und zu einem neuen gemeinsamen Berufsbild zusammengeführt. Die Ausbildung wird kostenfrei, Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung.

In den Krankenhäusern steigt die Zahl älterer und demenzkranker Menschen. Krankenpfleger brauchen deshalb auch altenpflegerische Kenntnisse. Und in den Altenpflege-Einrichtungen steigt die Zahl chronisch und mehrfach erkrankter Pflegebedürftiger, die gut versorgt werden müssen. Das heißt, im Pflegeheim brauchen wir zunehmend krankenpflegerisches Wissen. Dafür müssen wir unsere Pflegekräfte fit machen. Alle müssen gut Bescheid wissen über Anatomie, Wundbehandlung, Hygiene, ethische und rechtliche Fragen. Diese gemeinsamen Ausbildungsteile führen wir zusammen. Darüber hinaus kann jeweils ein Schwerpunkt in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege gewählt werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Wer Angehörige zu Hause pflegt, erhält bereits seit dem 1.1.2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit. Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Beschäftigen, bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzubleiben, wenn sie Zeit benötigen, um eine akut aufgetretene Pflegesituation eines Angehörigen zu organisieren. Sie haben außerdem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Zudem haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine zweijährige Familienpflegezeit.

Darüber hinaus wird auch die Krankenpflege deutlich gestärkt. Zur Stärkung der Pflege am Krankenbett wird im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Dadurch werden Krankenhäuser unterstützt mehr Pflegekräfte einzustellen und dauerhaft zu beschäftigen. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zudem werden Krankenhäuser, die besonders viel Personal beschäftigen mit einem Pflegezuschlag in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro unterstützt.

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