Cannabis als Medizin

4. Mai 2016. Das Bundeskabinett hat heute mit einem Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln beschlossen.

04. Mai 2016

Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Grafik Apothekerin: Cannabis als Medizin für schwer Erkrankte, auf ärztliche Verschreibung, in kontrollierter Qualität, aus Apotheken, mit Erstattungsmöglichkeit.
Grafik Apothekerin: Cannabis als Medizin für schwer Erkrankte, auf ärztliche Verschreibung, in kontrollierter Qualität, aus Apotheken, mit Erstattungsmöglichkeit.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird.

Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden. Beides setzen wir auf meine Initiative hin um. Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Es ist für die medizinische Anwendung gedacht. Wir nutzen also das Potential, ohne die Gesundheit der Menschen aufs Spiel zu setzen. Das ist moderne Drogen- und Gesundheitspolitik.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler
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