Cannabis als Medizin
4. Mai 2016. Das Bundeskabinett hat heute mit einem Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird.
Downloads
-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Stand: Kabinett – 04.05.16))
-
Pressemitteilung: Hermann Gröhe: "Schwerkranke Menschen bestmöglich versorgen" - Kabinett beschließt Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln
Weitere Informationen
-
Video
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im ARD-Morgenmagazin am 04.05.16
-
FAQ
Fragen und Antworten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
-
Cannabis
Glossarartikel des Bundesgesundheitsministeriums
-
Sucht und Drogen
Artikel des Bundesgesundheitsministeriums
-
Drogenbeauftragte
Internetseite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung