Europäische Impfwoche 2017
24. April 2017. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin. Zur Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April informieren das Bundesgesundheitsministerium, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert Koch-Institut (RKI) mit Erklärvideos, einer interaktiven Karte und wissenschaftlichen Informationen auf verschiedenen Kanälen.
Impfungen schützen in jeder Lebensphase – vom Säuglingsalter bis ins hohe Erwachsenenalter. Indirekt werden auch diejenigen geschützt, die zum Beispiel wegen einer Grunderkrankung oder zu jungen Alters nicht selbst geimpft werden können. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen und Regionen. Eine neue interaktive Karte des Robert Koch-Instituts am Beispiel der Masern-Impfung macht lokale Unterschiede und Lücken im ganzen Bundesgebiet deutlich.
VacMap - Masern Impfquoten in Deutschland
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit
Die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass eingetragene Masernviren immer wieder zu vielen Krankheitsfällen führen können. Im laufenden Jahr wurden mit 410 Fällen (bis einschließlich 13. KW) bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt daher die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht verstärkt auf den Impfschutz, so auch gegen Masern, aufmerksam. Zwei neue Videos erklären anschaulich, warum und wie sich auch Erwachsene gegen Masern schützen können und welche Impfempfehlungen es für Kinder gibt. Auf Facebook und Twitter sind sie neben zahlreichen weiteren Informationen rund um das Thema Impfen unter #FokusImpfen und #Impfwoche zu finden.
Schmerzarmes Impfen
Bei einigen Menschen rufen Impfungen Stress hervor. Es gibt jedoch einfache Maßnahmen, Ängste vor Impfungen und mögliche Schmerzen zu verringern. Sie selbst sowie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt können hierfür etwas tun – mit bestimmten Körperhaltungen, altersabhängiger Ablenkung und anderen Verhaltensweisen.
Präventionsgesetz verbessert Impfschutz
Mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Regelungen ergriffen, um den Impfschutz zu verbessern. Seitdem können ungeimpfte Kinder und Jugendliche beispielsweise vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen.
Zudem müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. Auch Betriebsärzte können Impfungen vornehmen. Und Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser können ungeimpfte Bewerber ablehnen oder ungeimpftes Personal versetzen, um Patienten besser vor einer Ansteckung zu schützen.
Ausführliche Informationen, beispielsweise zu den aktuellen Impfquoten, finden Sie in der Pressemitteilung zur Europäischen Impfwoche vom 20. April 2017.