Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verbessert

Rentnerinnen und Rentner, die für die Erziehung ihrer Kinder zeitweise nicht gearbeitet haben und privat über die Ehepartner versichert waren, kommen durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) einfacher in die oft günstigere Krankenversicherung der Rentner.

Durch das HHVG wird eine Benachteiligung von Kinder erziehenden Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beseitigt. Zukünftig können, unabhängig von der Krankenversicherung des Ehe- und Lebenspartners, jeweils pauschal drei Jahre pro Kind auf die Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet werden. Damit wird der Zugang zur KVdR für die Ehegatten und Lebenspartner verbessert, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens die Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung von Kindern unterbrochen haben und in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie erfüllen bisher teilweise nicht die geforderte Vorversicherungszeit für eine in der Regel günstigere Pflichtmitgliedschaft in der KVdR (sogenannte 9/10 Regelung).

Stand: 27. Februar 2017

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