Gesetz „Cannabis als Medizin“ einstimmig vom Bundestag beschlossen
19. Januar 2017. Das Gesetz sei auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den einstimmigen Beschluss, Cannabis als Medizin in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern.
Das Gesetz, das im März 2017 in Kraft tritt, regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen. Bedingung dafür ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein.
Ziel ist die Verbesserung der Palliativversorgung:
Für diese erweiterte Kostenübernahme sorgt eine Änderung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V): Künftig können neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis auch getrocknete Cannabisblüten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind.
Zukünftig soll in Deutschland auch ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das BfArM als staatliche „Cannabisagentur“. Für die Übergangszeit soll die Versorgung mit Medizinalcannabis jedoch zunächst über Importe gedeckt werden.
Begleitende Forschung, staatlich überwachter Anbau
Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt: Dazu übermitteln Ärztinnen und Ärzte ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). So sollen Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.
Weitere Informationen
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Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf
Was sind Cannabis-Arzneimittel?
Warum ist eine staatliche Kontrolle des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken wichtig? -
Fragen und Antworten des BfArM
Welche Aufgaben hat die Cannabis-Agentur?
Wie viele Patienten verfügen derzeit über eine Ausnahmeerlaubnis? -
Cannabis
Glossarartikel zum Thema Cannabis-Konsum in Deutschland
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Sucht und Drogen
Informationen zum Thema Sucht und Drogen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Mit dem Begriff Sucht sind nicht nur die Abhängigkeitserkrankungen gemeint, sondern die Gesamtheit von riskanten, missbräuchlichen und abhängigen Verhaltensweisen in Bezug auf Suchtmittel (legale wie illegale) sowie nichtstoffgebundene Verhaltensweisen (wie Glücksspiel und pathologischer Internetgebrauch).
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Drogenbeauftragte
Internetseite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung