Spürbare Verbesserungen seit 1. Januar 2019 - das ändert sich bei Pflege und Gesundheit
Versprochen – Wort gehalten! Im ersten Jahr seiner Amtszeit hat Jens Spahn spürbare Verbesserungen für gesetzlich Versicherte, für Pflegekräfte und viele weitere Menschen im Gesundheitswesen umgesetzt. Was sich seit 1. Januar für Sie konkret verbessert, erfahren Sie hier.
Das ändert sich für Pflegekräfte in der Altenpflege
Ab 1. Januar sorgen wir für die Finanzierung von mehr Pflegestellen in der vollstationären Altenpflege. Das entlastet die Pflegekräfte und sorgt für eine bessere Versorgung in der Pflege. Einrichtungen mit bis zu 40 Belegungen erhalten auf Antrag eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Belegungen eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Belegungen eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Belegungen zwei Pflegestellen zusätzlich. Finanziert werden die zusätzlichen Pflegekräfte durch die Gesetzliche Krankenversicherung. So werden die Pflegebedürftigen mit der Finanzierung dieser rund 13.000 Stellen nicht belastet.
Außerdem entlasten wir Pflegekräfte durch Investitionen in die Digitalisierung. Viel Zeit wird in der Pflege mit Abrechnungen und der Dokumentation verbracht. Digitale Anwendungen können helfen, weniger Zeit für die Bürokratie zu verwenden, damit mehr Zeit für die Pflegebedürftigen bleibt. Darum unterstützen wir die ambulante und stationäre Altenpflege ab Januar mit bis zu 12.000 Euro je Einrichtung bei der Anschaffung digitaler Ausrüstung.
Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen werden – wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern – auch davon profitieren, dass die Einrichtungen finanziell bei Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf unterstützt werden und dass mehr für die betriebliche Gesundheitsförderung in diesem speziellen Bereich getan wird.
Das ändert sich für Pflegekräfte in der Krankenpflege
Auch im Krankenhaus wollen wir Pflegekräfte entlasten. Darum schaffen wir ab dem 1. Januar die Voraussetzungen für mehr Stellen. Jede zusätzliche Stelle oder aufgestockte Teilzeitstelle am Krankenhausbett wird vollständig finanziert. „Kein Geld für Pflegekräfte“ kann dann keine Ausrede mehr für Krankenhausgeschäftsführungen sein.
Außerdem werden zum 1. Januar Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Stationen gelten. Für Kliniken, die sich nicht in der Lage sehen, die Zahl der Pflegekräfte zu erhöhen, sind zwei verschiedene Sanktionen vorgesehen: Vergütungsabschläge oder eine Verringerung der Fallzahl. Zudem können Maßnahmen vereinbart werden, die die Kliniken zur Gewinnung zusätzlichen Pflegepersonals ergreifen müssen.
Das ändert sich für pflegende Angehörige
Wer Angehörige zu Hause pflegt, braucht Unterstützung. Deswegen sorgen wir dafür, dass Taxifahrten zum Arzt für Schwerkranke künftig einfacher abzurechnen sind.
Außerdem erhalten pflegende Angehörige einen besseren Zugang zu einer Reha: In Zukunft können pflegende Angehörige auch dann eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Behandlung ausreichend wäre.
Wenn pflegende Angehörige eine stationäre medizinische Reha in Anspruch nehmen wollen, können sie zudem künftig parallel auch ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen.
Darüber hinaus wird auch die Selbsthilfe im Bereich des SGB XI verbessert.
Das ändert sich für gesetzlich Versicherte
Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen. Dadurch zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich ca. 15 Euro weniger.
Um zu hohe Kassenbeiträge zu vermeiden, dürfen die Finanzreserven der Krankenkassen den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Gesetzliche Krankenkassen, die über höhere Monatsausgaben verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag ab 2019 nicht mehr anheben.
Das ändert sich für Rentnerinnen und Rentner
Auch Rentnerinnen und Rentner werden zum 1. Januar 2019 entlastet. Sie werden mit der Rentenversicherung wieder zu gleichen Teilen Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.
Dadurch zahlen Rentnerinnen und Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1.200 Euro ca. 6 Euro monatlich weniger.
Das ändert sich für Selbstständige
Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb werden freiwillig versicherte Selbstständige ab 2019 entlastet. Der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung wird auf rund 160 Euro im Monat mehr als halbiert. Zudem vereinfachen wir die Beitragsberechnung. In Zukunft ist es nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.
Das ändert sich für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten
Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Zeitsoldatinnen und -Zeitsoldaten ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung. Außerdem erhalten sie nach Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe im Rahmen der Übergangsgebührnisse geleistet wird.
Pflege ist mehr als ein Beruf
Die Pflegekräfte im Land leisten täglich Großes – in Altenpflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Deshalb wollen wir zeigen, was Pflege so besonders macht. Regisseur Alain Gsponer erzählt mit den Schauspielern Laura Berlin und Horst Westphal eine berührende Geschichte. Sie weist darauf hin, dass gerade die kleinen menschlichen Momente die oftmals anstrengende Arbeit zu etwas ganz Wertvollem machen. Denn: Pflege ist #MehrAlsEinBeruf