Spahn will Entlastung von Betriebsrentnern zügig umsetzen

Am Wochenende hat die Regierungskoalition eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente beschlossen. Nun macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Tempo, damit die Entlastung zum 1. Januar bei den Betroffenen ankommt. Spahn hat den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

12. November 2019

Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 01.01.2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Nahezu alle Betriebsrentner haben etwas davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Ab 1. Januar gilt ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müssen dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus wird die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

Durch die Verbesserung zahlen nahezu alle Betriebsrentner geringere Beiträge. Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten.

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