Bundesregierung bekämpft Lieferengpässe von Arzneimittel
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will dafür sorgen, dass Patienten nicht mehr auf Arzneimittel warten müssen. Das ist Ziel mehrerer Gesetzesinitiativen, die in der Koalition aktuell besprochen werden.
Die Pläne im Einzelnen:
-
Meldepflicht: Pharmazeutische Unternehmen und Großhändler werden verpflichtet, zu versorgungsrelevanten Arzneimitteln Informationen zu Lagerbeständen, Warenflüssen und drohenden Lieferengpässen an die Bundesoberbehörden zu melden. So kann die Versorgungslage kontinuierlich eingeschätzt werden und der Bund erhält einen Überblick, wo es bei drohenden Lieferengpässen noch Restbestände von Medikamenten gibt.
-
Lagerhaltung: Um Lieferengpässe zu vermeiden, sollen die Bundesoberbehörden Unternehmen und Großhändlern für kritische Arzneimittel Vorgaben zur Lagerhaltung machen können.
-
Kennzeichnung: Arzneimittel, die in Deutschland abgegeben werden, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Im Ausnahmefall dürfen künftig auch Medikamente eingesetzt werden, die in ausländischer Sprache gekennzeichnet sind, sofern die Anwendung direkt vom Arzt am Patienten erfolgt.
-
Rabattausnahme: Heute verpflichten Rabattverträge die Apotheken, besonders preisgünstige Medikamente abzugeben. Sollten diese rabattierten Medikamente in der Apotheke nicht zur Verfügung stehen, sollen Apotheker künftig nach Ablauf von 24 Stunden auch alternative Arzneimittel abgeben dürfen.
-
Beirat: Die Versorgungsrelevanz von Arzneimitteln sowie Lieferengpässe und mögliche Reaktionen soll künftig ein Beirat beim BfArM bewerten. Dieser Beirat besteht aus Vertretern von Fachgesellschaften, Apothekerverbänden, Arzneimittelkommission und Pharmaunternehmen.