Gesetzentwurf - Anreize für weniger Leiharbeit in der Pflege
Mit einer neuen Regelung wollen wir das Ausweichen auf Pflege-Leiharbeiter in Kliniken vermeiden. Die Kosten für Leiharbeit sollen im Rahmen des Pflegebudgets nur bis zum Tariflohn vergütet werden. Diese Regelung ist Teil eines Änderungsantrags, der an das MDK-Reformgesetz angehängt werden soll. Das MDK-Reformgesetz geht am 26. September in die 1. Lesung.
Pflegekräfte in Krankenhäusern brauchen Kolleginnen und Kollegen, auf die sie sich verlassen können, die sie bei Wochenend- und Nachtdiensten entlasten. Deswegen schaffen wir Anreize, Pflegekräfte fest anzustellen, statt auf Leiharbeit auszuweichen. Leiharbeit in der Pflege soll die Ausnahme sein und nicht die Regel werden. Deswegen werden die höheren Kosten nicht refinanziert.
Außerdem sollen auch Zusatzkosten („Provisionen“) für die Vermittlung von Leihpersonal nicht refinanziert werden. Mit dem bereits beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ändert sich ab dem 1. Januar 2020 die Finanzierung der Pflege in den Krankenhäusern. Dann werden die individuellen Pflegekosten („Pflegebudget“) aus den Fallpauschalen herausgelöst.