Die Gesundheit der Menschen schützen
Der Rat und das Europäische Parlament einigen sich vorläufig auf das EU4Health-Gesundheitsprogramm für 2021-2027
Der deutsche Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielten heute eine vorläufige Einigung bezüglich des EU4Health-Gesundheitsprogramms für den Zeitraum 2021-2027. Mit einem Haushalt von 5,1 Milliarden Euro stellt das neue, gestärkte Programm eine solide Basis für das Handeln der EU im Gesundheitsbereich auf der Grundlage der aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren dar. Dies geschieht in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger der EU immer noch von den Auswirkungen einer großen Bedrohung für die Gesundheit und dem daraus resultierenden menschlichen Leid sowie den sozialen und wirtschaftlichen Folgen betroffen sind.
Das EU4Health-Programm zielt darauf ab, die nationale Politik der Mitgliedstaaten zu unterstützen und die Koordinierung untereinander zu fördern, um die Gesundheit der Menschen überall in der EU zu verbessern, u.a. indem:
-
Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention unterstützt werden
-
zum Schutz der Menschen in der EU vor ernsten grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen beigetragen wird
-
die Nutzung digitaler Tools und Dienste im Gesundheitsbereich verstärkt wird, auch durch den Beitrag zur Errichtung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums
-
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärkt wird, z. B. durch Europäische Referenznetzwerke
Ein besonderes Ziel stellt die Förderung von Maßnahmen zur Ergänzung nationaler Vorräte an wesentlichen, in Krisen maßgeblichen Produkten auf EU-Ebene dar. Dies soll im Zusammenspiel mit anderen EU-Instrumenten, -Programmen und -Fonds wie RescEU und in enger Zusammenarbeit mit den relevanten EU-Organen geschehen. Mit dem Programm werden auch Maßnahmen gefördert, die eine Mobilisierung von ärztlichem Personal sowie Gesundheitsversorgungs- und Unterstützungspersonal in Krisengebieten ermöglichen.
Durch die Vereinbarung wird sichergestellt, dass das Programm ebenfalls langfristige Gesundheitsthemen behandelt, z. B. die Prävention und Behandlung übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten, insbesondere Krebs, sowie die Verbesserung der psychischen Gesundheit und die Verminderung gesundheitsbezogener Ungleichheiten.
Mit der Vereinbarung wird ebenso für einen starken Steuerungsmechanismus und effiziente Entscheidungsprozesse gesorgt. Erstens durch die Einrichtung einer EU4Health-Lenkungsgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt. Die Gruppe wird bezüglich des jährlichen Arbeitsprogramms konsultiert, und sie kontrolliert die Einführung des Programms. Zweitens durch die Verankerung der Führungsrolle der Mitgliedstaaten in den Arbeitsprogrammen mittels eines Komitologie-Ausschusses auf der Grundlage der Durchführungsbestimmungen.
Hintergrund und nächste Schritte
Die Europäische Kommission stellte ihren Vorschlag für ein EU4Health-Programm (2021-2027) im Mai 2020 vor. Darauf folgten die Verabschiedung der Ratsposition im Oktober und der Beginn der Verhandlungen mit dem Parlament im November 2020. Die vorläufige Vereinbarung wird nun den ständigen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Verordnung zur Einführung des EU4Health-Programms für den Zeitraum 2021-2027 wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 verabschiedet.