Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 9 SGB XI
Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI den erstmals zum 30. Juni 2020 unter wissenschaftlicher Begleitung zu erstellenden Bericht zu den Pflegeberatungsstrukturen vorgelegt. Der Bericht zielt darauf, einerseits Mängel und Defizite aufzudecken und andererseits Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie sich die Beratungsstrukturen entwickeln. Er ist eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Wirksamkeit der Pflegeberatung sowie eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Die Evaluation sowie den Bericht des GKV-Spitzenverbands dazu finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte/pflege_laufende_projekte_8/pflegeberatungsstrukturen.jsp