Evaluation Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgestellt

22. Januar 2020

Der Anteil der Menschen, die Hilfe zur Pflege benötigten ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf den niedrigsten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung gesunken. Damit wurden auch die Sozialhilfeträger deutlich entlastet. Das ist das Ergebnis einer jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchung zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017.

Um die Umsetzung der letzten Reformen wissenschaftlich zu begleiten, hat das BMG fünf Studien beauftragt. Die wissenschaftliche Evaluation fand von 2017 bis 2019 statt. Mit der Begleitforschung waren das IGES-Institut, die Prognos AG, Kantar Public sowie die Universität Bremen befasst.

Die Kernaussagen:

  • Menschen mit Demenz haben nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung

  • Die Zufriedenheit mit den Leistungen der Pflegeversicherung ist gegenüber früheren Befragungen weiter gestiegen.

  • Vermehrt werden Pflegegeld und Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, während die Zahl der reinen Sachleistungsempfänger im häuslichen Bereich gesunken ist.

  • Der Anteil der Menschen, die Hilfe zur Pflege benötigten ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf den niedrigsten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung gesunken. Damit wurden auch die Sozialhilfeträger deutlich entlastet.

  • Die Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in vollstationären Pflegeeinrichtungen hat zu besserer Planbarkeit geführt und Konflikte mit den Pflegeeinrichtungen entschärft.

  • Die soziale Sicherung der Pflegepersonen hat sich verbessert. Die Pflegeversicherung entrichtet für deutlich mehr Pflegepersonen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, und die Ansprüche fallen vielfach höher aus.

  • Begutachtung und Pflegeberatung haben sich gut entwickelt: Die Zufriedenheit in beiden Bereichen ist hoch.

  • Der Fachpersonalmangel am Arbeitsmarkt bleibt ein drängendes Problem für die Pflege und gilt als wichtigster Grund für Schwierigkeiten bei der zügigen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Einrichtungen.

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