Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben gemeinsam ein Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erstellt. Dieses enthält verschiedene Maßnahmen, die die bereits qualitativ gute Versorgung der betroffenen Frauen noch weiter fortentwickeln sollen. Die im Konzept enthaltenen Maßnahmen sind durch das BMG, die BÄK und die Fachverbände umzusetzen.
Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2019 beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beitragen werden und den Bundesminister für Gesundheit um Vorlage eines entsprechenden Konzepts gebeten. Bei der Erstellung des Konzepts ist deutlich geworden, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bereits heute über die erforderlichen Kompetenzen verfügen und eine qualitativ gute Versorgung gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund enthält das Konzept folgende Maßnahmen, mit dem Ziel, die qualitativ gute Versorgung der betroffenen Frauen noch weiter fortzuentwickeln:
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Mit der Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte soll die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ein größeres Gewicht im Studium erhalten als bisher. Damit wird sichergestellt, dass Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchten, auch in Zukunft durch den Arzt oder die Ärztin gut beraten werden.
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Die Bundesärztekammer (BÄK) wird einen Weiterbildungsplan für das Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe erarbeiten, um so das bestehende und qualitativ hochwertige Weiterbildungsangebot weiter zu verbessern.
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Damit allen Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zur Verfügung steht, werden die einschlägigen Fachverbände auf ihrem jeweils jährlich stattfindenden Kongress Beiträge zur Thematik anbieten.
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In Deutschland gibt es derzeit keine Leitlinie zur sicheren Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt daher, eine geeignete Fachgesellschaft bei der Entwicklung einer solchen Leitlinie mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.
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Das BMG wird das “Clinical practice handbook for Safe abortion” der WHO ins Deutsche übersetzen, damit den Ärztinnen und Ärzten eine deutsche Fassung zur Verfügung steht. Die deutschsprachige Fassung kann auf der Website der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe abgerufen werden.
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Die BÄK wird die Liste der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr gemeldet haben, dass sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Schwangerschaftsabbrüche durchführen, fortlaufend weiterentwickeln, monatlich aktualisieren und auf www.bundesaerztekammer.de veröffentlichen.
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Das BMG beabsichtigt, Forschungsvorhaben zur psychosozialen Situation und zum Unterstützungsbedarf von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft, finanziell zu fördern. Die in diesem Rahmen gewonnen Erkenntnisse können zukünftig genutzt werden, um die Beratungs- und Unterstützungsangebote für die betroffenen Frauen weiterzuentwickeln.