Bundestag entscheidet über Reform der Organspende
Alle acht Stunden stirbt ein Mensch auf der Warteliste, weil kein passendes Spender-Organ gefunden wird. Das will der Deutsche Bundestag ändern. Am Donnerstag entscheiden die Abgeordneten über zwei Gesetzentwürfe, die über Parteigrenzen hinweg entstanden sind. Beide Gesetzentwürfe eint ein Ziel: die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, um mehr Menschenleben zu retten.
Die doppelte Widerspruchslösung
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Prof. Dr. Karl Lauterbach hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der doppelten Widerspruchslösung vorgelegt. Danach gilt grundsätzlich jede Person als Organ- und Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille vor .Vor einer Entscheidung über eine Organspende ist zu klären, ob eine Erklärung des möglichen Organspenders zur Organ- und Gewebespende vorliegt. Hierzu hat der Arzt – nach der Feststellung des sog. Hirntodes (unumkehrbarerer Ausfall aller Hirnfunktionen) – bei dem Organ- und Gewebespenderregister nachzufragen, ob zum möglichen Spender ein Eintrag gespeichert ist. Ist in dem Organ- und Gewebespenderregister kein Eintrag gespeichert, hat ein Arzt, der weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt ist, den nächsten Angehörigen des möglichen Spenders zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebespende entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Ist dies der Fall, kommt eine Organspende nicht in Betracht.
Stärkung der Entscheidungsbereitschaft
Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe um Annalena Baerbock und Katja Kipping will die Entscheidungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger stärken. Künftig soll die Abgabe eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärztinnen und Hausärzte die Patientinnen und Patienten ergebnisoffen beraten. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Entscheidung in einem Online-Register festzuhalten.
Die Vertrauenslösung
Die Fraktion der AfD hat einen Antrag für eine Vertrauenslösung eingereicht. Das Vertrauen der Menschen in die Organspende soll durch die Schaffung einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Institution verbessert werden. Die Institution soll in Zukunft für die Koordinierung und Vermittlung der Organe zuständig sein.