BMG beruft Mitglieder für Spezialisierte Ethik-Kommission
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Benehmen mit dem Forschungsministerium und den Ländern die Mitglieder der neuen Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren berufen. Das Gremium startet am 1. Juli 2025 mit 93 Teilnehmern für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die Spezialisierte Ethik-Kommission wurde durch das Medizinforschungsgesetz neu geschaffen. Sie bewertet Anträge auf klinische Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen unter ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei wird sie besonders eilbedürftige und komplexe Anträge auf Genehmigung klinischer Prüfungen bewerten.
Es handelt sich um ein interdisziplinär besetztes Gremium, das unter anderem Medizinethikerinnen und -ethiker, Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen sowie Laien umfasst. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit unabhängig und ehrenamtlich aus.
Die spezialisierte Ethik-Kommission ergänzt die bestehenden Ethik-Kommissionen nach Landesrecht und wird für folgende Spezialmaterien nach der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 zuständig sein:
- Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP),
- neue Arzneimittel, die erstmalig am Menschen geprüft werden,
- Arzneimittelstudien mit einem therapiebegleitenden Diagnostikum,
- Arzneimittel, die in der Notfall-Einsatzgruppe der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) beraten werden,
- Masterprotokoll-Studien.
Die Geschäftsstelle der Kommission ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt.