Cannabis-Gesetz und Krankenhaustransparenz-Gesetz passieren Bundesrat
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 zwei wichtige Gesundheits-Gesetze auf den Weg gebracht: das Cannabisgesetz (CanG) und das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG). Damit haben beide Gesetze die letzte politische Hürde genommen und treten planmäßig in Kraft.
Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene zum 1. April 2024 erlaubt. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention und Aufklärung gestärkt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bleibt straffrei. Gleichzeitig gilt für Cannabis als auch Anbauvereinigungen ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot.
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Das Krankenhaustransparenzgesetz schafft zudem die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Krankenhaus-Atlas im Internet, der übersichtlich darstellt, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis wird begleitend zur Krankenhausreform durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht werden.
Die Gesetze im Detail
Cannabis
Das Cannabisgesetz tritt am 1. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 1. Juli 2024 vorgesehen.
Hintergrund
4,5 Millionen Erwachsene haben nach einer Erhebung im Jahr 2021 in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen – 12-Monatsprävalenz). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18 bis 25-Jährigen konsumiert (bezogen auf die 12-Monatsprävalenz).
Krankenhaustransparenzgesetz
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung auf Dauer bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal / personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- perspektivisch wird auch die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen dargestellt.
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Weitere Informationen
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Cannabisgesetz im Bundesrat
Alle Drucksachen zum Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) finden Sie auf der Website des Bundesrates.
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Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
Welche Ziele verfolgt das Cannabisgesetz und wie wird der Kinder-, Jugend- sowie Gesundheitsschutz gewahrt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier in unseren FAQs.