Lauterbach: „Der Bund wird nicht wackeln“
11. April 2024
Mit einer Reihe von Beratungsrunden mit Selbstverwaltung, Ländern, Kommunen und Praktikern gehen die Verhandlungen um die Krankenhausreform in die entscheidende Phase. Zum Auftakt der Gesprächsreihe trifft Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Verbandsspitzen aus dem Gesundheitssystem.
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Mit der Krankenhausreform soll die Behandlungsqualität gesteigert, die flächendeckende Versorgung gesichert sowie die ambulante Versorgung entökonomisiert und entbürokratisiert werden. Die Ziele der Reform im Einzelnen:
- Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen: Durch eine Vorhaltevergütung sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Kurzfristig wird die Berechnungsgrundlage für die Bezahlung der Krankenhäuser (Landesbasisfallwert) angepasst.
- Zusatzausgaben für kostspielige Aufgaben decken: Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken, Notfallversorgung sollen zusätzlich Versorgungszuschläge gewährt werden.
- Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum unterstützen: Geplant sind höhere Sicherstellungszuschläge.
- Qualität der Versorgung verbessern: Kriterien für 65 Leistungsgruppen werden definiert und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zugewiesen.
- Planungsmöglichkeiten der Länder verbessern: Länder entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen anbieten soll – und welche nicht.
- Wohnortnahe Grundversorgung sichern: Durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i) sollen zusätzlich zu den Krankenhäusern, die einen Sicherstellungszuschlag erhalten, wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden werden.