Lauterbach: „Ein guter Tag für die deutschen Krankenhäuser“
Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach ist zuversichtlich, dass im Sommer 2023 mit der Arbeit am Referentenentwurf für ein Gesetz zu einer neuen gesamtdeutschen Krankenhausplanung begonnen werden kann. „Wir haben heute einen Durchbruch erreicht. Wir haben uns auf die Grundstrukturen der Reform geeinigt. Es wird Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen mit dahinterliegenden Qualitätskriterien geben“, so der Minister nach dem Treffen der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform“ am 1. Juni.
Beim Treffen im BMG waren neben Bundesgesundheitsminister Lauterbach noch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer sowie die Landesgesundheitsminister aus NRW und Baden-Württemberg Karl-Josef Laumann und Manfred Lucha anwesend. Alle Beteiligten verkündeten danach eine Einigung auf die Grundstrukturen einer Krankenhausreform. Weitere Details müssten aber noch besprochen werden.
Modellierungen zeigten, dass das System der Leistungsgruppen aus NRW mit den dahinterliegenden Qualitätskriterien zur Krankenhausplanung auch auf Bundesebene angewandt werden kann, sagte Lauterbach. Weit über 95 Prozent aller Krankenhausfälle konnten mit diesem System zugeordnet werden.
Der Bundesgesundheitsminister zeigte sich zuversichtlich, dass nun noch vor der Sommerpause die nötigen Eckpunkte zusammengetragen werden können, die dann über den Sommer in einen Referentenentwurf münden. An der Erstellung sollen unter der Federführung des BMG auch die Länder und Fraktionen beteiligt werden. Die Reform könne dann im Januar 2024 starten. „Es ist notwendig, dass wir schnell handeln, viele Krankenhäuser sind existenziell bedroht“, sagte Lauterbach.
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