Unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen für die Ukraine
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Ausfuhr von Arzneimitteln, die auch Betäubungsmittel sind, zu Gunsten der ukrainischen Zivilbevölkerung in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die auch Mitgliedstaaten der EU sind
06. März 2022
Für die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine können Hilfsorganisationen ab sofort Arzneimittel schnell und unbürokratisch ausführen. Mit einer Allgemeinverfügung ermöglicht das Bundesgesundheitsministerium auch die Ausfuhr von bestimmten Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ohne dass im Einzelfall Ausfuhrgenehmigungen eingeholt werden müssen.