Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)

Ressortforschung im Handlungsfeld „Gesundheitsförderung und Prävention“, Förderschwerpunkt „Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)“

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Projektleitung

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS)

Dr. Jakob Manthey

Martinistraße 52

20251 Hamburg

Projektlaufzeit

01.01.2025 bis 30.04.2028

Das Projekt ist Teil des Förderschwerpunkts „Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) (PDF, barrierefrei, 354 KB)“.

Projektbeteiligte

  • Universitätsklinikum Düsseldorf
  • Eberhard Karls Universität Tübingen

 

Motivation

Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 01. April 2024 in Kraft getreten ist, wurde der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen in Deutschland legalisiert. Der Erwerb, der Besitz und der Anbau von Cannabis für Minderjährige bleiben jedoch weiterhin verboten. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, zu einem verbesserten Kinder- und Jugendschutz sowie einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken sowie den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen. Durch Information, Beratungs- und Präventionsangebote sowie durch Qualitätskontrollen in Anbauvereinigungen sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduziert werden. Darüber hinaus sollen Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums geschützt werden. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist daher beschränkt.

Ziele und Vorgehen

Ziel des Forschungsprojektes EKOCAN ist die Untersuchung der Auswirkungen des KCanG auf (1) den Kinder- und Jugendschutz, (2) den allgemeinen Gesundheitsschutz und (3) die cannabisbezogene Kriminalität. Hierzu werden unterschiedlichste Daten zusammengeführt (z. B. aus laufenden Untersuchungen zum Thema oder der öffentlichen Verwaltung), eigene Befragungen durchgeführt (z. B. mit öffentlichen Organisationen, die direkt mit der Thematik befasst sind, aber auch Konsumenten und Anbauvereinigungen) und die Daten schließlich im Hinblick auf die genannten übergeordneten Ziele ausgewertet. Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, wird das Projekt von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet, an dem verschiedene mit der Thematik befasste Ressorts und Organisationen beteiligt sind.

Perspektiven für die Praxis

Die Evaluation wird einen wichtigen Beitrag für die Beantwortung der Frage leisten, wie das Gesetz in der Lebenswirklichkeit der Gesellschaft umgesetzt wird und ob die im Gesetz intendierten Wirkungen erreicht werden. Des Weiteren sollen durch die Evaluation belastbare Hinweise für möglicherweise notwendige gesetzgeberische Anpassungen gewonnen werden.

Stand: 4. März 2025

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