Bei den körperlichen Erkrankungen stehen mit zunehmendem Lebensalter Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels (insbesondere Diabetes mellitus Typ 2), des Muskel- und Skelettsystems, der Lungen und Atemwege sowie bösartige Neubildungen (Krebs) und Demenzerkrankungen im Vordergrund. Bei den psychischen Erkrankungen sind vor allem Depressionen bedeutsam.
Chronische Erkrankungen und das gleichzeitige Auftreten mehrerer Krankheiten (Multimorbidität) werden mit zunehmendem Lebensalter wahrscheinlicher. Dies erfordert eine dauerhafte und oftmals kostenintensive Behandlung. Darüber hinaus besteht für ältere multimorbide Menschen ein hohes Risiko, pflegebedürftig oder zumindest in Teilen von der Unterstützung anderer abhängig zu werden. Konkret bedeutet es, dass in der Altersgruppe der 70- bis 74-Jährigen 10,2 Prozent der Männer und 11,1 Prozent der Frauen, in der Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen bereits 28,2 Prozent der Männer und 39,1 Prozent der Frauen und bei den über 90-Jährigen 75,3 Prozent der Männer und 91,4 Prozent der Frauen pflegebedürftig sind.
Viele im Alter vorherrschende chronische Erkrankungen können durch einen gesundheitsförderlichen Lebensstil vermieden oder zumindest in ihrem weiteren Verlauf positiv beeinflusst werden. Insbesondere eine ausreichende körperliche Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, die Vermeidung von Übergewicht, geistige Aktivität, Stressvermeidung und soziale Teilhabe tragen zu einem gesunden Altern, zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol und Medikamenten sowie das Nichtrauchen sind wichtige Bestandteile einer gesunden Lebensführung auch in älteren Jahren.
Nähere Informationen dazu finden Sie beispielsweise:
Gesundheitsförderung und Prävention sind insbesondere in einer Gesellschaft des längeren Lebens wichtige Säulen des Gesundheitswesens und keine Frage des Alters. Bis ins hohe Lebensalter können Menschen noch in erheblichem Umfang von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung profitieren. Das gilt auch für Menschen, die bereits pflegebedürftig sind. Das Präventionsgesetz, das am 25. Juli 2015 in Kraft getreten ist, sieht daher auch Präventionsmaßnahmen für pflegebedürftige Menschen vor. Die Pflegekassen haben den Auftrag erhalten, Leistungen zur Gesundheitsförderung in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Der GKV-Spitzenverband hat dazu den Leitfaden „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ veröffentlicht, der auf Grundlage einer umfassenden Evaluation der präventiven Leistungen der Pflegekassen nach § 5 SGB XI im September 2023 neu gefasst wurde. Dieser Leitfaden legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest.
Um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, sind alle geeigneten Leistungen zur Prävention wie auch zur medizinischen und gegebenenfalls zur geriatrischen Rehabilitation frühzeitig einzuleiten. Nach den Regelungen des am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) wird von der Krankenkasse bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation nicht mehr überprüft, ob diese medizinisch erforderlich ist, sofern die geriatrische Indikation durch dafür geeignete Abschätzungsinstrumente vertragsärztlich überprüft wurde. Die Krankenkassen sind dann an diese Feststellung gebunden.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung geben die Gutachterinnen und Gutachter daher auch Empfehlungen zu präventiven und rehabilitativen Maßnahmen. In der Begutachtung erfolgt seit dem 1. Januar 2017 mehr als die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person. Wie kommt sie in ihrem Alltag zurecht? Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden? Gibt es Hilfsmittel, die ihr das Leben erleichtern können? Kann das Wohnumfeld verbessert werden? Es wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Zudem ist eine Aussage darüber zu treffen, ob Beratungsbedarf insbesondere in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der die anspruchsberechtigte Person lebt, hinsichtlich Leistungen zur Prävention geboten sind. Dies wird in einer gesonderten Präventions- und Rehabilitationsempfehlung festgehalten. Die Rehabilitationsempfehlung enthält auch eine „Zuweisungsempfehlung“: Soll eine indikationsspezifische oder eine geriatrische Rehabilitation empfohlen werden? Sollte die Maßnahme als stationäre, als ambulante oder als mobile Rehabilitation durchgeführt werden? Sofern die antragstellende Person eingewilligt hat, wird die Rehabilitationsempfehlung an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet und löst dort unmittelbar ein entsprechendes Antragsverfahren aus.
Darüber hinaus haben gesetzlich versicherte Frauen und Männer Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung von bestimmten Krankheiten:
- Seit April 2019 können Frauen und Männer bereits im Alter von 18 bis 34 Jahren einmalig und Frauen und Männer ab 35 Jahren nunmehr alle drei Jahre eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung, den sogenannten Check-up in Anspruch nehmen. Der Check-up wird zumeist in hausärztlich tätigen Praxen durchgeführt. Er dient der Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und somit auch der Früherkennung vor allem von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen. Bereits seit Anfang 2017 können im Rahmen der Check-up-Untersuchung bei Bedarf auch Präventionskurse, z. B. zur Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung, in einer ärztlichen Bescheinigung empfohlen werden.
- Außerdem können Männer ab dem Alter von 65 Jahren seit Januar 2018 einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen sind als Frauen. Zudem haben Männer im Unterschied zu Frauen nachweislich einen Nutzen von der Ultraschall-Früherkennungsuntersuchung.
- Ferner haben gesetzlich versicherte Frauen und Männer einen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen (Brust-, Gebärmutterhals-, Prostata-, Darm- und Hautkrebs).
Weiterführende Informationen zu den Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie z. B. unter: