Krankenkassen mit Überschuss von 1,9 Mrd. Euro im 1. bis 3. Quartal 2018
Spahn: „Kassen müssen Beitragszahler jetzt endlich an den Überschüssen beteiligen.“
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2018 einen Einnahmenüberschuss von rund 1,86 Mrd. Euro erzielt. Damit hat sich der Überschuss im Vergleich zum 1. Halbjahr, in dem die Krankenkassen ein Plus von 720 Millionen Euro verbuchten, mehr als verdoppelt. Die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenkassen sind bis Ende September auf einen Wert von rund 21 Milliarden Euro gestiegen. Im Durchschnitt entspricht dies etwa 1,1 Monatsausgaben und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Einnahmen in Höhe von rund 180,6 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 178,7 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,4 Prozent gestiegen.
Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,8 Prozent einen Zuwachs von 3,8 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,07 Prozent und damit um 0,04 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahreszeitraums.
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Alle Krankenkassenarten konnten ihre Finanzergebnisse in den Monaten Juli bis September nochmals erheblich verbessern: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1.-3. Quartal einen Überschuss von rund 920 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 534 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 190 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 122 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, erzielte ein geringes Defizit von 2 Millionen Euro.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1.-3. Quartal 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,26 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1.-3. Quartal von 4,2 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.
Moderate Ausgabenzuwächse
Bei den Krankenkassen gab es im 1. bis 3. Quartal 2018 einen Ausgabenzuwachs von 3,8 Prozent bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von 0,8 Prozent. Die Ausgabenentwicklung bewegt sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises, der im Oktober für das Gesamtjahr 2018 von einem ähnlichen Anstieg ausgegangen war. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,2 Prozent.
Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1.-3. Quartal 2018 um 2,9 Prozent und damit unterdurchschnittlich gestiegen. Bei Preisabschlüssen zwischen 2,5 und 3 Prozent deutet alles darauf hin, dass die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern wie im Vorjahr moderat verläuft.
Die Arzneimittelausgaben stiegen um 3,5 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Bei den Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern gab es eine deutliche Erhöhung des Erstattungsvolumens um rund 9 Prozent.
Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 2,7 Prozent. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es bereits im Jahr 2017 bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit vergleichsweise niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregelung“ zu höheren Vergütungsabschlüssen gekommen ist. Diese haben dazu geführt, dass der Ausgabenzuwachs im vergangenen Jahr mit 4,3 Prozent deutlich höher lag. Erhebliche Zuwächse verbuchten dabei die Hochschulambulanzen, deren Vergütungen um rund 20 Prozent gestiegen sind sowie die psychotherapeutischen Leistungen, deren Ausgaben um rund 10,8 Prozent stiegen.
Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg
2,5 Prozent, beim Zahnersatz 1,1 Prozent.
Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel
(10,0 Prozent) gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Der Zuwachs bei Hilfsmitteln betrug 4,9 Prozent
Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach deutlich unterproportionalen Anstiegen in den Vorjahren im 1. bis 3. Quartal 2018 um 5,2 Prozent gestiegen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum heraus, lag der Anstieg der Netto-Verwaltungskosten bei rund 3,9 Prozent.
Weitere Perspektive
Nach den aktuellen Finanzergebnissen und unter Berücksichtigung der Prognose des Schätzerkreises spricht alles dafür, dass die GKV auch das Gesamtjahr 2018 mit einem deutlichen Überschuss in einer Größenordnung von rund 2,5 Mrd. Euro abschließen wird. Nach Auswertung der Schätzerkreisergebnisse für 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Zusatzbeitragssatz von 1,0 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Der derzeit von den Krankenkassen erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt bei 1,07 Prozent. Diese Differenz verdeutlicht den Spielraum, den die Krankenkassen haben, um ihre Versicherten durch Absenkungen der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dabei ist der schrittweise Abbau überhöhter Finanzreserven, den das Versichertenentlastungsgesetz den Krankenkassen ab 2020 vorgibt, noch nicht berücksichtigt.
Zusätzlich profitieren die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 von weiteren Maßnahmen des Versichertenentlastungsgesetzes. Rund 50 Mio. Beschäftigte und Rentner werden ab 2019 um jährlich insgesamt rund 7 Mrd. Euro entlastet, weil Arbeitgeber und Mitglieder die Beiträge wieder zu gleichen Teilen tragen. Auch Selbstständige mit geringen Einkommen werden in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ab 2019 um jährlich insgesamt rund 1 Mrd. Euro entlastet. Der Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt von monatlich 420 Euro auf rund 190 Euro und wird damit mehr als halbiert. Hiervon profitieren mindestens 500 Tsd. Selbstständige mit geringen Einkommen.
Weitere Informationen
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Krankenversicherung
Themenseite des Bundesgesundheitsministeriums; unter anderem mit Artikeln zum E-Health-Gesetz und zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sowie Online-Ratgebern zur Krankenversicherung und zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
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Zahlen und Fakten zur Krankenversicherung
Themenseite mit Finanzergebnissen, Geschäftsergebnissen und weiteren Kennzahlen, Daten und Bekanntmachungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)