Minister Spahn beruft Sachverständigenrat Gesundheit neu
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zum 1. Februar 2019 einen neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen. Der Sachverständigenrat ist das renommierteste Gremium wissenschaftlicher Politikberatung im Gesundheitswesen. Er zeichnet sich durch die Unabhängigkeit der interdisziplinären Arbeit von sieben Professorinnen und Professoren aus, die die Bereiche Medizin, Wirtschaftswissenschaft und Pflegewissenschaft vertreten.
Die Aufgabe des Sachverständigenrats ist die Analyse der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Der Rat soll im Hinblick auf die bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen entwickeln. In dem Beratungsgremium sind in der neuen Zusammensetzung sowohl erfahrene Expertinnen und Experten als auch „neue Köpfe“ vertreten. So hat der Minister die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) und den Mediziner Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg) neu berufen.
Erneut im Gremium sind der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke).
Jens Spahn würdigte die Leistungen der bisherigen Ratsmitglieder, des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim) und der Medizinerin Prof. Dr. Marion Haubitz (Universität Hannover), die nicht mehr ins Beratungsgremium berufen werden: „Besonders möchte ich mich bei Herrn Professor Wille bedanken, der über 25 Jahre, davon lange Zeit als Vorsitzender, die Arbeit des Sachverständigenrats wesentlich angeregt und geprägt hat. Ich habe ihn ebenso wie Frau Prof. Haubitz gebeten, der Politik weiterhin mit ihrer Expertise und gutem Rat zur Seite zu stehen.“
Im letzten Gutachten, das seit dem Sommer 2018 im Rahmen mehrerer Konferenzen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert wurde, hat der Rat sich besonders zur bedarfsgerechten Steuerung im Gesundheitswesen geäußert. Neben einem vieldiskutierten Konzept zur Neuorganisation der Notfallversorgung in Deutschland betrifft dies etwa die Weiterentwicklung der Kliniklandschaft, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen sowie die koordinierte Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen und mit Rückenschmerzen.