Finanzreserven der Krankenkassen im 1. Quartal 2019 weiter bei rund 21 Milliarden Euro
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bei einem Ausgabenvolumen von über 62 Milliarden Euro im 1. Quartal 2019 ein geringes Defizit von rund 102 Millionen Euro erzielt. Die gleichzeitig vorgelegten endgültigen Jahresergebnisse 2018 ergaben einen Überschuss von 2,09 Milliarden Euro - das sind rund 100 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen.
Damit liegen die Finanzreserven der Krankenkassen nach der hohen Überschussentwicklung in den letzten 3 Jahren Ende März 2019 weiterhin bei rund 21 Milliarden Euro. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Einnahmen in Höhe von rund 62,3 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 62,4 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Gesamteinnahmen der Krankenkassen um 3,7 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,6 Prozent einen Zuwachs von 4,5 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,01 Prozent und damit um 0,07 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahresquartals .
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1. Quartal einen Überschuss von rund 89 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 26 Millionen Euro und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung von 9 Millionen Euro.
Die Ersatzkassen verbuchten ein Defizit von 151 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 59 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 16 Millionen Euro. Das Defizit beim Ersatzkassen (EKen) ist ausschließlich auf ein entsprechendes Minus der größten Ersatzkasse zurückzuführen, die damit einen geringen Teil ihrer hohen Finanzreserven abgebaut hat.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2019 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,7 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete ähnlich wie im Vorjahresquartal im 1. Quartal 2019 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,57 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden.
Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte.
Durch die weiterhin günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,1 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.
Veränderungsraten bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2019 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 4,5 Prozent bei steigenden Versichertenzahlen von knapp 0,6 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,5 Prozent, die Verwaltungskosten der Krankenkassen um 3,6 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.
Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Quartal 2019 um 2,9 Prozent und damit weiterhin moderat gestiegen. Bei Erhöhungen der Landesbasisfallwerte von durchschnittlich rund 2,5 Prozent spricht Vieles dafür, dass es in den Krankenhäusern auch in den Monaten Januar bis März nur eine moderate Mengenentwicklung gegeben hat.
Die Arzneimittelausgaben stiegen um 4 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen werden nach wie vor durch deutliche Zuwächse (+ 7,5 Prozent) bei Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet.
Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 3,5 Prozent. Hohe Zuwachsraten gab es dabei insbesondere durch höhere Vergütungen bei extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen, Hochschulambulanzen (+ 21,6 Prozent) und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (+ 23,1 Prozent).
Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 1,6 Prozent, beim Zahnersatz 4,5 Prozent.
Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (13 Prozent). Hier gab es in allen Leistungsbereichen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) zweistellige Zuwachsraten. Bei Heilmitteln machen sich vor allem vom Gesetzgeber schrittweise vorgegebene Honorarsteigerungen bemerkbar, die zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Bei Hilfsmitteln betrug der Zuwachs 5,9 Prozent.
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