Grenzübergreifende Zusammenarbeit: Deutschland und Frankreich unterzeichnen Vereinbarung im Gesundheitswesen
Deutschland und Frankreich arbeiten in der Gesundheitsversorgung zusammen. Das ist das Ziel der MOSAR Vereinbarung, die Vertreter aus Deutschland und Frankreich am 12. Juni 2019 im französischen Forbach unterzeichnet haben. Die Bewohner der Region an Saar und Mosel sollen sich künftig ohne vorherige Genehmigung in Krankenhäusern auf beiden Seiten der Grenze behandeln lassen können.
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Monika Bachmann (CDU), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlands, Christophe Lannelongue, Generaldirektor der Agence Régionale de Santé Grand Est, Charlotte Britz, Präsidentin des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit Eurodistrict SaarMoselle, sowie Vertretern von Krankenhäusern und Krankenkassen.
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, Monika Bachmann: „Wir leben hier im Herzen Europas in guter Nachbarschaft zu unseren französischen Freunden. Mit MOSAR soll der Bevölkerung eine durchgehende Gesundheitsversorgung garantiert sowie eine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleistet werden. Ebenso soll die gegenseitige Mitnutzung der vorhandenen Kenntnisse und Praktiken gefördert werden. Diese Vereinbarung zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregion ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Frankreichstrategie des Saarlandes.“
Mit der MOSAR Kooperation wird eine ganze Zone geschaffen, innerhalb der Versicherte in teilnehmenden Krankenhäusern Leistungen in Anspruch nehmen können. In einem ersten Schritt können sich französische Patientinnen und Patienten in deutschen Kliniken im Bereich Kardiologie und Neurochirurgie behandeln lassen. Außerdem werden mehrfach verletzte Patienten versorgt. Auf französischer Seite sollen weitere Leistungsbereiche wie Nuklearmedizin und Rehabilitation folgen.
Zur Grenzregion gehören der Regionalverband Saarbrücken und die beiden Gemeinden des Saarpfalz-Kreises Gersheim und Mandelbachtal sowie in Frankreich die Gemeinden des Ostmosel-Verbunds (Groupement hospitalier territorial 9), darunter Forbach und Sarreguemines.
Die rechtliche Grundlage für die Vereinbarung ist das deutsch-französische Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2005.