Vorläufige Finanzergebnisse der Krankenkassen in 2019
Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2019 rund 1,5 Milliarden Euro mehr ausgegeben als sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Ihre Finanzreserven beliefen sich Ende 2019 auf rund 19,8 Milliarden Euro. Dies entspricht im Durchschnitt noch immer knapp einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Insgesamt stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent auf 251,9 Mrd. Euro. Die Einnahmen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei niedrigeren Zusatzbeiträgen um 3,8 Prozent auf 250,4 Mrd. Euro gestiegen. Die Zahl der GKV-Versicherten nahm um knapp 0,4 Prozent zu. Bei der steigenden Veränderungsrate der Ausgaben spiegeln sich auch Mehrausgaben aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wider, die im Jahr 2019 in Kraft getreten sind.
Im Jahr 2019 lag der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz bei 1,0 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2018. Auch nach dem Jahreswechsel 2019/2020 liegt der erhobene Zusatzbeitragssatz weiterhin stabil bei 1,0 Prozent, während das BMG den zur Deckung der laufenden Ausgaben erforderlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 1,1 Prozent festgelegt hatte. Somit blieb für 95 Prozent der GKV-Mitglieder der bislang von ihrer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz unverändert. Lediglich einige wenige Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitragssatz angehoben oder gesenkt.
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass alle Krankenkassenarten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse im Jahr 2019 ein Defizit verzeichneten. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verbuchten ein leichtes Minus von rund 121 Mio. Euro, die Ersatzkassen ein Defizit von 859 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) ein Defizit von 295 Mio.
Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) ein Defizit von 231 Mio. Euro und die knappschaftliche Krankenversicherung ein Defizit von 58 Mio. Euro.
Bei Ersatzkassen und IKKen ist das Defizit jeweils weitgehend auf eine große Krankenkasse mit hohen Finanzreserven zurückzuführen, die den Zusatzbeitrag für das Jahr 2019 abgesenkt hatte.
Die landwirtschaftliche Krankenversicherung verbuchte einen Überschuss von 49 Millionen Euro.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds erzielte im Jahr 2019 einen Überschuss von rund 550 Mio. Euro. Damit verfügte der Fonds zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve von rund 10,2 Mrd. Euro.
Über die günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen konnte der Gesundheitsfonds auch im vergangenen Jahr von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung profitieren. Die der Beitragsbemessung zugrundeliegenden beitragspflichtigen Einnahmen stiegen im Jahr 2019 um 4,2. Die Zuwächse bei den Beitragseinnahmen fielen mit einem Anstieg von 3,6 Prozent geringer aus, da der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Vergleich zum Jahr 2018 niedriger war.
Veränderungsraten bei den Ausgaben
Die Leistungsausgaben der Krankenkassen stiegen um 5,6 Prozent, die Verwaltungskosten gingen hingegen um 1,9 Prozent zurück. Bei der Interpretation der vorläufigen Finanzergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen noch von Schätzungen und Verpflichtungsbuchungen geprägt sind, da vollständige Abrechnungsdaten noch nicht vorliegen.
Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im Jahr 2019 um 3,9 Prozent und damit deutlich stärker gestiegen als in den beiden vorangegangenen Jahren. Die Krankenhäuser erhielten damit allein von den gesetzlichen Krankenkassen ca. 3 Mrd. Euro mehr als in 2018. Neben den Erhöhungen der Landesbasisfallwerte von gut 2,6 Prozent haben sich hier auch Verbesserungen aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ausgewirkt.
Die Arzneimittelausgaben stiegen um 5,6 Prozent. Die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel spielen auch weiterhin eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen wurden durch deutliche Zuwächse (+11,2 Prozent) bei Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Hohe Zuwachsraten von 17,5 Prozent gab es bei den Ausgaben für Schutzimpfungen.
Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 4,0 Prozent. Deutliche Steigerungsraten gab es dabei bei Hochschulambulanzen (+9,5 Prozent) und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (+15,1 Prozent).
Deutlich überproportional haben sich die Ausgaben für Heilmittel (+15,1 Prozent) entwickelt. Hier gab es in allen Leistungsbereichen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) zweistellige Zuwachsraten. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die vom Gesetzgeber schrittweise vorgegebenen Honorarsteigerungen bemerkbar, die zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Seit Mitte 2019 gibt es hier bundeseinheitliche Preise auf Basis der jeweils höchsten im Bundesgebiet zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern vereinbarten Preise.
Die Ausgabenzuwächse für Krankengeld lagen mit einer in dieser Höhe unerwarteten Veränderungsrate von 10,1 Prozent in 2019 erstmals seit zehn Jahren wieder im zweistelligen Bereich.
Der Rückgang der Verwaltungskosten um 1,9 Prozent ist weitgehend auf eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Bildung von Alterungsrückstellungen sowie auf einen deutlichen Anstieg der von anderen Sozialversicherungsträgern erstatteten Verwaltungskosten zurückzuführen.
Die endgültigen Finanzergebnisse des Jahres 2019 sowie erste Quartalsdaten für das Jahr 2020 liegen Mitte Juni vor.