Krisenstab des BMI und BMG beschließt Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen

Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr werden intensiviert, Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen wurden beschlossen

28. Februar 2020

Der nach dem Pandemieplan des Bundes durch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte gemeinsame Krisenstab hat in seiner zweiten Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Großveranstaltungen

Der Krisenstab beschließt die Prinzipien des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Risikobewertung von Großveranstaltungen. Er empfiehlt, diese Kriterien unverzüglich bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.

Der Krisenstab ist der Auffassung, dass bei Anwendung dieser Prizipien unmittelbar bevorstehende internationale Großveranstaltungen wie die ITB abgesagt werden sollten.

2. Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert.

Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr)  im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Schon jetzt gilt:

Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden.

3. Maßnahmen der Bundespolizei

Die Bundespolizei hat angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr Aussteigekarten auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung den Behörden zu melden.

Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km Grenzraum. Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung  mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.

4. Schutzausstattung

Der Krisenstab bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und Bevorratung durch den Bund.

5. Beteiligung/Abstimmung

Der Krisenstab wird die Bundesressorts und die Länder in seine Arbeit eng einbinden und bitten, Auswirkungen und mögliche Betroffenheit ihrer Bereiche in den Krisenstab einzubringen.

Auf der Grundlage der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des RKI befürwortet der Krisenstab, die Gesamtstrategie witerhin im internationalen und europäischen Kontext abzustimmen.

Der Krisenstab wird sich zwei Mal pro Woche treffen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 3. März 2020 im BMI statt.

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