Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2021

18. Juni 2021

Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ein Defizit von 148 Mio. Euro verbucht. Trotz einer anteiligen Vermögensabführung von rund 2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds lagen die Finanzreserven der Krankenkassen Ende Mär 2021 bei rund 16,6 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,7 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Pandemie hat auch im 1. Quartal 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich beeinflusst. Die vorliegenden Daten lassen aber noch keine valide Prognose für die weitere Finanzentwicklung der GKV zu. Erst wenn die Daten des 1. Halbjahres vorliegen, wissen wir, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für 2022 angepasst werden muss, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil zu halten."

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 69,3 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 69,4 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,2 Prozent einen Zuwachs von 2,3 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag mit 1,28 Prozent leicht unterhalb des Ende Oktober 2020 für das Jahr 2021 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Die einzelnen Krankenkassenarten verbuchten unterschiedliche Finanzergebnisse. Ersatzkassen (+435 Mio. Euro), Innungskrankenkassen (+49 Mio. Euro) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (+14 Mio. Euro) erzielten Überschüsse. Allgemeine Ortskrankenkassen (-563 Mio. Euro), Betriebskrankenkassen (-63 Mio. Euro) und die KNAPPSCHAFT (-20 Mio. Euro) erzielten hingegen Defizite. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die einzelnen Krankenkassen im Jahr 2021 in unterschiedlichem Umfang Teile ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen mussten. Im 1. Quartal 2021 wurden dem Gesundheitsfonds so insgesamt 1,99 Mrd. Euro zugeführt und als Zuweisungen an die Krankenkassen wieder ausgezahlt.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2021 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 5,9 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2021 einen Überschuss von 458 Mio. Euro. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,9 Prozent. Dieser Anstieg blieb damit erheblich hinter den Veränderungsraten vor Beginn der Covid-19-Pandemie mit durchschnittlich über vier Prozent zurück. Der Anstieg der gesamten Einnahmen des Gesundheitsfonds um 22,4 Prozent geht zu einem großen Teil auf die Erstattungen des Bundes im Rahmen der Covid 19-Pandemie zurück. Diese beliefen sich im 1. Quartal 2021 auf ca. 4,4 Mrd. Euro, während die entsprechenden Erstattungen im Jahr 2020 erst im zweiten Quartal begannen.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs von Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse dieses Quartals auf einen hohen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahresquartals aufsetzen. Deshalb ist zu erwarten, dass die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf noch deutlich steigen werden. Insgesamt stiegen die Leistungsausgaben um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,3 Prozent.

Vor allem bei Krankenhausbehandlung (-1,7 Prozent) sowie bei Vorsorgeund Rehabilitationsleistungen (- 14,1 Prozent) sind die Ausgaben im Vergleich zum 1. Quartal 2020 rückläufig. Für die damit verbundenen Belegungsrückgänge haben die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Reha- Einrichtungen von Januar bis März insgesamt rund 3 Mrd. Euro bzw. 135 Mio. Euro Ausgleichszahlungen des Bundes erhalten.

Überproportionale Ausgabenzuwächse gab es hingegen bei ärztlicher Behandlung (+7,4 Prozent), zahnärztlicher Behandlung (+6,1 Prozent) und Zahnersatz (+9,9 Prozent), während die Arzneimittelausgaben nach einem zweistelligen Zuwachs von 11,5 Prozent im 1. Quartal 2020 um 0,8 Prozent stiegen.

Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,6 Prozent. Besonders dynamisch haben sich hierunter die Aufwendungen für Kinderkrankengeld erhöht (+46 Prozent). Dies ist vor allem auf die Erweiterung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, und die Verlängerung der möglichen Anspruchsdauer für die Finanzierung von Kinderkrankengeldtagen zurückzuführen. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, v.a. bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Weitere Entwicklung

Aus den vorliegenden Finanzdaten können noch keine validen Rückschlüsse auf die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Jahr 2021 gezogen werden. Die Finanzergebnisse des 1. Halbjahres 2021 werden Mitte August vorliegen. Auf deren Basis wird der Bedarf an Bundesmitteln geprüft, um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz im Jahr 2022 bei 1,3% zu stabilisieren.

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