BMG stärkt den Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Medizinerausbildung
Spahn: „Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, auch in der ärztlichen Ausbildung“
Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin gehören künftig zum Ziel der medizinischen Ausbildung und werden in den Prüfungen auch abgefragt. Damit Medizinstudierende Erfahrungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sammeln können, wird es ermöglicht, die praktische Ausbildung in der Famulatur und im Praktischen Jahr auch in einem Gesundheitsamt abzuleisten. Dies sind wesentliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die der Bundesrat heute mit einer Verordnung beschlossen hat.
Mit den Änderungen der Approbationsordnung leistet das Bundesministerium für Gesundheit einen Beitrag dazu, zukünftig ausreichend Medizinerinnen und Mediziner für die wichtige Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu begeistern und zu gewinnen. Das BMG setzt damit außerdem einen Teil des Paktes für den ÖGD vom 29. September 2020 um. Bund und Länder haben darin vereinbart, dass Studierende der Medizin bereits im Studium stärker an die Themenfelder der öffentlichen Gesundheit herangeführt werden sollen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.