Lauterbach legt Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vor

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgelegt und an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sowie an Verena Bentele, aktuelle Sprecherin des Deutschen Behindertenrats übergeben.

02. Dezember 2024

Der Aktionsplan zeigt konkrete Maßnahmen auf, um beispielsweise in Arztpraxen den Abbau von Barrieren zu fördern, barrierefreie Informationen anzubieten oder spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.

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Aktionsplan zum Download

Der Aktionsplan ist das Ergebnis eines umfangreichen Dialogprozesses, an dem sich mehr als 100 Akteurinnen und Akteure aus Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen beteiligten und rund 3000 Vorschläge einreichten. Auf dieser Grundlage und den Ergebnissen aus sieben Fachgesprächen mit Verbänden und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen hat das BMG den vorliegenden Aktionsplan erstellt.

Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss einfach und für alle möglich sein – auch für Patienten mit Behinderungen oder Verständigungsschwierigkeiten. Deswegen müssen wir Hindernisse erkennen und abbauen – von der Stufe in die Arztpraxis bis zur komplizierten Erklärung einer Therapie. Mit dem Aktionsplan leisten wir hierfür einen wesentlichen Beitrag. Das markiert den Start Richtung barrierefreies Gesundheitswesen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Der Aktionsplan war ein absolut notwendiger Schritt, da Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem erheblich benachteiligt sind. Das BMG hat im Gegensatz zu anderen Ministerien geliefert, was im Koalitionsvertrag vereinbart war – leider erst jetzt am Ende der Legislatur. Die Problemlagen bestehen aber weiterhin. Die nächste Bundesregierung ist sehr klug beraten, wenn sie diesen Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen übernimmt und fortführt. Ich danke Karl Lauterbach für sein Engagement für Menschen mit Behinderungen!

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Alle Versicherten in Deutschland haben ein Recht auf freie Arztwahl. Menschen mit Behinderungen stoßen jedoch schnell an die Grenzen dieses Rechts. Der DBR hätte sich mehr konkrete und auch kurzfristig umsetzbare verpflichtende Maßnahmen gewünscht. Die geplanten Maßnahmen im Rahmen eines Aktionsplans sind jedoch ein erster und wichtiger Schritt für die Verbesserung der medizinischen Versorgung.

Verena Bentele, aktuelle Sprecherin des Deutschen Behindertenrats (DBR)

Ausgewählte Maßnahmen des Aktionsplans im Einzelnen:

  • Barrierefreie Gesundheitsversorgung: Arzt- und Zahnarztpraxen sollen barrierefrei werden. Entsprechende bauliche Änderungen sollen aus dem Strukturfonds gefördert werden. Daneben sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen im Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung explizit hervorgehoben werden. Außerdem wird eine regelhafte Ermächtigungsdauer von zehn Jahren für Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) angestrebt. Eine Weiterversorgung in SPZ soll bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ermöglicht werden. Genehmigungsverfahren für Hilfsmittel, die in SPZ und MZEB verordnet werden, sollen durch eine Beschränkung der Prüfkompetenz der Krankenkassen vereinfacht werden.
  • Barrierefreiheit in der Langzeitpflege: Die pflegerischen Angebote und Strukturen sollen ausgebaut werden. Dafür braucht es entsprechende Unterstützungsmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen vor Ort und im Quartier. Zudem sollen der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen weiter verbessert werden. Hierzu gehört auch, dass jeder zweite Beratungsbesuch bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, auf ihren Wunsch per Videokonferenz durchgeführt werden kann. Diese Möglichkeit besteht zunächst bis zum 31. März 2027.
  • Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention: Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei den Leistungen und Angeboten zur Prävention und Gesundheits-förderung sowie bei digitalen Präventionsangeboten und Gesundheitsförderungsangeboten berücksichtigt werden. So sollen zum Beispiel Krankenkassen passgenaue, digitale und barrierefreie Leistungen im Rahmen der verhaltensbezogenen Primärprävention entwickeln.
  • Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation: Das BMG verfolgt mit seinen nachgeordneten Behörden das Ziel, Gesundheitsinformationen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in geeigneten, barrierefreien und mehrsprachigen Formaten möglichst zielgruppengerecht auszugestalten. Zudem fördert das BMG weiterhin eine strukturierte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Selbsthilfe. Ebenso soll die Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden.
  • Inklusive Digitalisierung: Digitale Anwendungen und -verfahren können dazu beitragen, die Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung zu stärken. Das BMG wird sich beispielsweise im Bereich der Videosprechstunde dafür einsetzen, dass Videodienste noch besser genutzt werden können. Außerdem sollen die Zugangswege zu qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Daten zum Gesundheitszustand von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
  • Diversität im Gesundheitswesen: Die kultursensible Verständigung im Gesundheitswesen soll gefördert werden. Zum nachhaltigen Abbau von Rassismus und Diskriminierung fördert das BMG ein Modellprojekt zur kultur- und rassismussensiblen Schulung von Ausbildungspersonal und Auszubildenden in der Pflege. Des Weiteren soll die Datenlage zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessert werden. Das BMG wird die Initiierung von Fördermaßnahmen für die Datenerhebung und -auswertung in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Gesundheitswesen prüfen.
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