Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Suizidprävention
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen.
18. Dezember 2024
Erfahrungen aus anderen Staaten haben gezeigt, dass Suizidprävention gesamtstaatlich gestärkt werden kann, wenn sie auf nationaler Ebene begleitet und strukturell verankert wird. Kernstück ist deshalb der Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention und die Konzeptionierung einer bundesweiten Rufnummer für Betroffene.
Die Reform im Einzelnen
Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention mit insbesondere folgenden Aufgaben
- Konzeptionierung einer zentralen und unentgeltlichen deutschlandweiten Rufnummer für Betroffene („113“);
- Entwicklung allgemeiner und zielgruppenspezifischer Informationen;
- Beratungs- und Kooperationsangebote bekannter zu machen. Geplant ist ein digitales Verzeichnis aller bundesweiten und überregionalen Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote;
- Entwicklung von Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme für bestimmte Berufsgruppen, u.a. Fachkräfte in Gesundheitswesen und Pflege;
- Erarbeitung eines Monitorings von Suizidversuchen und Suiziden (Surveillance) und Berichterstattung;
- Durchführung einer Bedarfsanalyse für ein Suizidregister auf Grundlage der Ergebnisse der Surveillance und bei Bedarf Erstellung eines Konzepts zur Errichtung einer Suizidregisters;
- Fachliche Unterstützung bei der Qualitätssicherung von Maßnahmen der Suizidprävention;
- Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Suizidprävention, z.B. Methodenrestriktion gemeinsam mit den Ländern;
- Forschung im Bereich der Suizidprävention, der Suizidalität und zum assistierten Suizid;
- Über die Arbeit der Bundesfachstelle soll dem Deutschen Bundestag regelmäßig Bericht erstattet werden.
Weitere Maßnahmen
- Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollen bei Kenntnis gewichtiger Anhaltspunkte für Suizidalität weitere Maßnahmen einleiten. Dies wird als Aufgabe festgelegt.
- Modellvorhaben zu Maßnahmen der Suizidprävention als Leistung der Krankenkassen werden ermöglicht.