Hausarztberuf wird gestärkt, Versorgung verbessert: Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen. Damit soll parallel zur Krankenhausreform auch die ambulante Versorgung verbessert werden.
Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten leichter Zugang zur Behandlung bekommen. Durch den Wegfall der Budgets wird es für Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patienten anzunehmen. Unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen, überfüllte Wartezimmer werden vermieden. Der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung wird verbessert. Pflege- und Patientenvertreter bekommen mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick
Durch das GVSG soll der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden.
Insbesondere ist vorgesehen:
- Der Hausarztberuf soll deutlich attraktiver werden:
- Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet (Budgetvorgaben fallen).
- Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden (neue Versorgungspauschalen ersetzen die Quartalslogik).
- Hausärzte und Fachärzte müssen künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten, weil die Bagatellgrenze deutlich angehoben wird.
- Hausärztinnen und Hausärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche, werden besonders honoriert (Einführung von Vorhaltepauschalen).
- Gemeinden und Städten wird es erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.
- Die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung wird verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen wird vereinfacht. Es werden insbesondere zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.
- Es wird eine separate Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten etabliert, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.
- Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür sollen die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt werden.
- Die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird gestärkt. Dafür sollen die Beteiligungsrechte erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden. Die Zusammenarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird gesetzlich festgeschrieben.
- Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen sind für Versicherte künftig jährlich verpflichtend transparent zu veröffentlichen.
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