Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung (Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025) hat der Bundesrat heute beschlossen.
Mit der Beitragsanhebung wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.
Die einzelnen Beitragssätze können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Prozent):
Arbeitnehmer-Anteil | Arbeitgeber-Anteil | Gesamtbetrag | |
---|---|---|---|
Mitglieder ohne Kinder | 2,40 | 1,80 | 4,20 |
Mitglieder mit 1 Kind | 1,80 | 1,80 | 3,60 |
Mitglieder mit 2 Kindern | 1,55 | 1,80 | 3,35 |
Mitglieder mit 3 Kindern | 1,30 | 1,80 | 3,10 |
Mitglieder mit 4 Kindern | 1,05 | 1,80 | 2,85 |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | 0,80 | 1,80 | 2,60 |
Hintergrund
Mit der zum 1. Januar 2025 erfolgenden Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.
Auf unserer Seite „Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“ finden Sie auch die neuen Leistungsbeiträge