Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen

Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung (Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025) hat der Bundesrat heute beschlossen.

20. Dezember 2024

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Und die Kosten für die Betreuung steigen. Deswegen werden wir kurzfristig die Pflegebeiträge anheben. Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Mit der Beitragsanhebung wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

Die einzelnen Beitragssätze können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Prozent):

  Arbeitnehmer-Anteil Arbeitgeber-Anteil Gesamtbetrag
­Mitglieder ohne Kinder 2,40 1,80 4,20
­Mitglieder mit 1 Kind 1,80 1,80 3,60
­Mitglieder mit 2 Kindern ­1,55 1,80­ 3,35
­Mitglieder mit 3 Kindern ­1,30 1,80 3,10
­Mitglieder mit 4 Kindern ­1,05 1,80 2,85
­Mitglieder mit 5 und mehr Kindern ­0,80 1,80 2,60

 

Hintergrund

Mit der zum 1. Januar 2025 erfolgenden Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.

Auf unserer Seite „Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“ finden Sie auch die neuen Leistungsbeiträge

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