Festakt zum 10-jährigen Jubiläum des Patientenrechtegesetzes
Das Patientenrechtegesetz markiert einen Wendepunkt bei der Durchsetzung von Patienteninteressen. Das haben Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, anlässlich eines Jubiläumsfestaktes zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes betont.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach:
„Das Patientenrechtegesetz hat in den letzten 10 Jahren den Interessen von Patientinnen und Patienten mehr Gewicht verliehen. Das war ein guter Anfang für einen Perspektivwechsel. Aber wir wollen mehr. Deshalb werden wir das Gesetz weiterentwickeln und in Kürze Eckpunkte dafür vorlegen. Es ist unser Ziel, die Rolle des mündigen Patienten weiter zu stärken und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Behandlungsfehlers der Patient optimal unterstützt wird.“
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze:
„Wir müssen Transparenz und Rechtssicherheit für bereits bestehende Rechte von Patientinnen und Patienten herstellen und Vollzugsdefizite in der Praxis abbauen. Die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte scheitert aktuell zu oft an schwer zu überwindenden rechtlichen Hürden. Insbesondere im Fall von Behandlungsfehlern sollte diese Bundesregierung bald tätig werden und die Rechte von Patientinnen und Patienten stärken. Die Reduzierung des Beweismaßes bei Behandlungsfehlern kann hier ein erster wichtiger Schritt sein.“
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken und bei Behandlungsfehlern die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem auszubauen.