Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin legt Abschlussbericht vor
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) hat ihren Abschlussbericht an den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, übergeben.
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Die Kommission empfiehlt:
- Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
- Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
- Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.
Hintergrund
Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.
In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.
Hier können Sie sich noch einmal die gesamte Pressekonferenz mit Statements u.a. von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Vertreterinnen der Kommission anschauen:
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