Lauterbach: Krankenhausreform scharf gestellt

Gut einen Monat nach Inkrafttreten der Krankenhausreform hat der Umbau der stationären Versorgung begonnen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat dafür einen Schlüssel (Grouper) entwickelt, mit dem die von Krankenhäusern erbrachten stationären Fälle den in der Krankenhausreform (KHVVG) definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden.

28. Januar 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Transformationsfonds erarbeitet, durch den der notwendige Umbau der Klinikstrukturen gefördert wird. Und schließlich wurde der Leistungsgruppen-Ausschuss mit Geschäftsstelle beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet, der die gesetzlich definierten Leistungsgruppen und Qualitätskriterien weiterentwickeln soll. Über die Fortschritte der Krankenhausreform informierte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.

Mit dem Leistungsgruppen-Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf. Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Prof. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité - Universitätsmedizin Berlin: „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor komplexen Herausforderungen. Die Krankenhausreform bietet die notwendige Basis, die Krankenhausstruktur an diese Herausforderungen anzupassen und die Finanzierung auf neue Füße zu stellen. Dabei erhält die Universitätsmedizin eine koordinierende Funktion. Dadurch schaffen wir mehr Vernetzung zwischen den Krankenhäusern und eine effizientere Verteilung der Patientinnen und Patienten. So kann in Zeiten des Fachkräftemangels die hohe Behandlungsqualität aufrechterhalten werden.“

Prof. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums der Charité: „Die moderne Herz-Kreislaufmedizin erfordert eine Subspezialisierung, die nur in Zentren mit hohem Fallvolumen realisierbar ist. Je mehr Eingriffe ein Team durchführt, desto besser wird es – und desto gezielter können spezielle Expertenteams für bestimmte Erkrankungen gebildet werden. Die mehrfach belegte Verbindung zwischen hohem Behandlungsvolumen und niedriger Krankenhaus-Sterblichkeit zeigt: Die Konzentration auf spezialisierte Zentren verbessert die Versorgungsqualität und rettet Leben.“

Die aktuellen Reform-Baustellen im Einzelnen:

Leistungsgruppen-Grouper

Der Leistungsgruppen-Grouper des InEK ordnet alle von Krankenhäusern erbrachten stationären Behandlungsfälle den bislang definierten 65 Leistungsgruppen zu. Abhängig davon, welche Leistungsgruppen einem Krankenhaus vom zuständigen Land zugewiesen werden, bestimmt sich unter Anwendung des Leistungsgruppen-Groupers das künftige Behandlungsspektrum des Krankenhauses im Konkreten. Auch die Höhe der Vorhaltevergütung eines Krankenhauses basiert auf dieser Zuordnung der Fälle zu den Leistungsgruppen und der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern. Die vom InEK vorgenommene konkrete Fallzuordnung lässt sich nachvollziehen aus einem 12.000 seitigen Handbuch, das zeitnah auf der Homepage des InEK veröffentlicht wird. Zusätzlich hat das InEK eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung aktuell verschiedene Softwareunternehmen arbeiten. Nach Zertifizierung dieser Softwarelösungen durch das InEK kann der Leistungsgruppen-Grouper dann auch in den einzelnen Krankenhäusern zur Anwendung kommen. Der Grouper wird regelmäßig aktualisiert und an die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen-Systematik angepasst. 

Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)

Mit der KHTFV sollen die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung aus dem Transformationsfonds näher ausgestaltet werden. Der Transformationsfonds wurde mit dem KHVVG für eine Laufzeit von zehn Jahren ab 2026 zur Förderung strukturverbessernder Vorhaben im Krankenhausbereich eingerichtet. Hierzu wird er mit finanziellen Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist, dass sich die Länder mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an der Finanzierung der zu fördernden Vorhaben beteiligen. Insgesamt beträgt die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Laufzeit des Transformationsfonds daher insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Im Wege der Kofinanzierung kann ein Land auch den Träger des Krankenhauses, auf das sich das zu fördernde Vorhaben bezieht, an den Kosten beteiligen.

Mit der Rechtsverordnung soll sichergestellt werden, dass nur Projekte gefördert werden, die eine auf die Leistungsgruppen bezogene Veränderung der stationären Versorgung bewirken und zu konzentrierten, qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. Förderfähig sind: Die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde, die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.

Bearbeitet werden sollen die Förderanträge unbürokratisch über ein Online-Portal vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Um die bewirkten Veränderungsprozesse und das Fördergeschehen transparenter zu machen, soll das BAS Daten zum Förderverfahren in zusammengefasster Form monatlich auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Um den gezielten Einsatz der Mittel im Sinne des Gesetzes sicherzustellen, darf die Umsetzung des zu fördernden Vorhabens nicht vor dem 1. Juli 2025 begonnen haben. Die Planungen des Vorhabens können aber bereits vorher beginnen.

Der Rechtsverordnung muss der Bundesrat zustimmen. Das BMG strebt die Befassung des Bundesrates fristverkürzt bereits in der Plenarsitzung am 14. Februar 2025 an.

Leistungsgruppen-Ausschuss

Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung der im KHVVG genannten Leistungsgruppen und der dazugehörigen Qualitätskriterien formulieren. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für die sog. Leistungsgruppen-Verordnung, die vom BMG erlassen wird und der der Bundesrat zustimmen muss.

Geleitet wird der Leistungsgruppen-Ausschuss gemeinsam von Bund und Ländern. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits. Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen und der Medizinische Dienst Bund können beratend an den Sitzungen des Leistungsgruppen-Ausschusses teilnehmen. Die Geschäftsstelle des Leistungsgruppen-Ausschusses wurde beim G-BA eingerichtet.

Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Qualitätskriterien hinterlegt. Das Vorliegen der Qualitätskriterien und damit die von den Krankenhäusern zugesagte Erfüllung dieser Kriterien wird bundeseinheitlich strukturiert vom Medizinischen Dienst geprüft. Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Diese entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter den gesetzlichen Vorgaben erbringen sollen und wohin die Vorhaltevergütung fließt.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.