Bundesweiter Wettbewerb Suchtprävention – Elf Kommunen für innovative suchtpräventive Strategien ausgezeichnet
Elf Kommunen wurden gestern Abend in Berlin für ihre innovativen Aktivitäten zur Suchtprävention ausgezeichnet.
Der zum siebten Mal durchgeführte Bundeswettbewerb hat zum Ziel, vorbildliche kommunale Ansätze und Projekte der Suchtvorbeugung herauszustellen und andere Kommunen zur Nachahmung zu motivieren.
Unter dem Motto "Innovative Suchtprävention vor Ort" würdigte der diesjährige Wettbewerb Maßnahmen, die kreative Ansätze in der Suchtprävention für alle Altersklassen verfolgen. Hierzu zählen beispielsweise Aktivitäten, die bislang wenig im Fokus stehende Suchtstoffe in den Blick nehmen, neue Zielgruppen ansprechen oder andere Zugangswege, wie zum Beispiel soziale Medien nutzen oder bisher wenig eingebundene Kooperationspartner stärker beteiligen.
Auch Kooperationen zwischen Krankenkassen und Kommunen wurden ausgezeichnet. Der GKV-Spitzenverband hat zum Thema „Mitwirkung von Krankenkassen bei innovativen kommunalen Aktivitäten zur Suchtprävention“ wie in den vorausgegangen Wettbewerben einen Sonderpreis ausgelobt. Dazu sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: "Den Sonderpreis teilen sich in diesem Jahr zwei Projekte. Beide haben es in beeindruckender Weise verstanden, Jugendliche für die Gefahren von Alkohol bzw. von Cannabis zu sensibilisieren. Gerade weil die Projekte Jugendliche in ihren alltäglichen Lebenswelten wie dem Sportverein angesprochen oder gezielt auf moderne Kommunikationskanäle gesetzt haben, war die Resonanz groß. Durch die Zusammenarbeit von Kassen und Kommunen sind bei beiden ausgezeichneten Projekten zudem Strukturen entstanden, die den Gefahren von Alkohol- oder Cannabismissbrauch besser begegnen. Die GKV wird in Folge des Präventionsgesetzes die Kooperation mit den Kommunen deutlich intensivieren."
Insgesamt haben 68 Städte, Gemeinden und Kreise aus dem gesamten Bundesgebiet Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Eine von der BZgA gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung berufene Jury hat die Beiträge bewertet und die Preisträger ausgewählt. Die BZgA stellte ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Der vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellte Sonderpreis wurde in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.
Folgende Kommunen wurden für ihre vorbildlichen Aktivitäten ausgezeichnet:
Kreisfreie Städte
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (10.000 Euro)
Freie Hansestadt Bremen (6.000 Euro)
Stadt Dessau-Roßlau (4.000 Euro)
Kreisangehörige Kommunen
Gemeinde St. Leon-Rot (10.000 Euro)
Ortsgemeinde Insheim (6.000 Euro)
Landkreise
Landkreis Offenbach (10.000 Euro)
Landkreis Neustadt, Landkreis Tirschenreuth und Stadt Weiden (6.000 Euro)
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (4.000 Euro)
Landkreis Görlitz (4.000 Euro)
Sonderpreis der Krankenkassen
Freie und Hansestadt Hamburg (5.000 Euro)
Neckar-Odenwald-Kreis (5.000 Euro)
Alle eingereichten Beiträge sind in einer Dokumentation dargestellt, die kostenlos unter der E-Mail-Adresse order@bzga.de