Regierungskommission legt Empfehlung für Bürokratieabbau vor

Die Bürokratie in Krankenhäusern zu reduzieren, fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihrer elften Stellungnahme. Dazu sollen Krankenhäuser und Selbstverwaltung Dokumentationspflichten selbstkritisch überprüfen, der Austausch von Daten weiter standardisiert sowie die elektronische Patientenakte erweitert werden.

14. November 2024

Hoch motivierte Fachkräfte sind die wichtigste Ressource in unseren Krankenhäusern. Sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten, sorgt nicht nur für eine schlanke Verwaltung, sondern auch für mehr Zeit für die eigentliche Krankenbehandlung. So leistet der Abbau von überflüssigen Dokumentationen auch einen Beitrag für mehr Qualität und Sicherheit in der Versorgung. Ich danke der Regierungskommission für ihre Vorschläge.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Bürokratieabbau im Krankenhauswesen ist gleichermaßen notwendig wie machbar. Dem Wesen von Bürokratie entsprechend, ist hierfür ein Bündel von Einzelmaßnahmen erforderlich. Die Regierungskommission hat anhand definierter Kriterien wie Ausmaß der Aufwandsreduktion, Umsetzbarkeit, und geringe unerwünschte Folgen einen großen Katalog an Vorschlägen bewertet, Maßnahmen priorisiert und zehn konkrete Empfehlungen entwickelt, die eine erhebliche Bürokratieentlastung ermöglichen.

Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Die Empfehlungen im Einzelnen

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11. Stellungnahme: Abbau überbordender Bürokratie

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte mit dem Ziel einer automatisierten und bundesweit einheitlichen Übertragung erforderlicher Berichte der Krankenhäuser weiterentwickelt werden.
  • Die Gremien der Selbstverwaltung und des medizinischen Dienstes sollten in regelmäßigen Abständen Vorgaben zu Berichts- und Dokumentationspflichten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen.
  • Auch die Krankenhäuser und Krankenhausverbände sollten selbst auferlegte Berichtspflichten in einem strukturierten Prozess prüfen und unnötige bürokratische Anforderungen abbauen.
  • Derzeit noch parallel laufende Strukturprüfungen sollten mittelfristig in einem einheitlichen Prüfprozess für die künftigen Leistungsgruppen zusammengefasst werden.
  • Ärztinnen und Ärzte sollten künftig stärker durch Pflegefachkräfte und andere kompetente nichtärztliche Berufsgruppen entlastet werden, deren Kompetenzen, etwa bei der Verordnung von Heil- bzw. Hilfsmitteln und Krankentransporten, auszuweiten sind.
  • In einer Machbarkeitsstudie sollte die Möglichkeit eines bundesweit einheitlichen digitalen Standards zum Austausch von Datenträgern (unter Berücksichtigung bereits bestehender Meldesysteme) wissenschaftlich untersucht werden.
  • Die Anforderungen an von Krankenhäusern zur Verfügung zu stellenden Angaben im Rahmen von Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sollten vereinheitlicht und vereinfacht werden.
  • Bislang unterschiedliche Vorgaben zur Personalbemessung im Krankenhaus sollten vereinheitlicht werden. Auch sollten die von den Krankenhäusern zu übermittelnden Daten an einen einzigen Datenserver übermittelt werden, auf den alle Stellen, die die Angaben überprüfen müssen, Zugriff hätten.
  • Verhandlungen über die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht von den Fallpauschalen abgedeckt werden, sollten künftig nicht mehr individuell durch die einzelnen Krankenhäuser, sondern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragstellung, erfolgen.
  • Die Behandlungsabrechnungen sollten künftig nicht mehr im Rahmen von Einzelfallprüfungen auf ihre Korrektheit untersucht werden, sondern im Zuge der Einführung von Leistungsgruppen durch Strukturprüfungen ersetzt werden.
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