Regierungskommission legt Empfehlung für Bürokratieabbau vor
Die Bürokratie in Krankenhäusern zu reduzieren, fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihrer elften Stellungnahme. Dazu sollen Krankenhäuser und Selbstverwaltung Dokumentationspflichten selbstkritisch überprüfen, der Austausch von Daten weiter standardisiert sowie die elektronische Patientenakte erweitert werden.
14. November 2024
Die Empfehlungen im Einzelnen
- Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte mit dem Ziel einer automatisierten und bundesweit einheitlichen Übertragung erforderlicher Berichte der Krankenhäuser weiterentwickelt werden.
- Die Gremien der Selbstverwaltung und des medizinischen Dienstes sollten in regelmäßigen Abständen Vorgaben zu Berichts- und Dokumentationspflichten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen.
- Auch die Krankenhäuser und Krankenhausverbände sollten selbst auferlegte Berichtspflichten in einem strukturierten Prozess prüfen und unnötige bürokratische Anforderungen abbauen.
- Derzeit noch parallel laufende Strukturprüfungen sollten mittelfristig in einem einheitlichen Prüfprozess für die künftigen Leistungsgruppen zusammengefasst werden.
- Ärztinnen und Ärzte sollten künftig stärker durch Pflegefachkräfte und andere kompetente nichtärztliche Berufsgruppen entlastet werden, deren Kompetenzen, etwa bei der Verordnung von Heil- bzw. Hilfsmitteln und Krankentransporten, auszuweiten sind.
- In einer Machbarkeitsstudie sollte die Möglichkeit eines bundesweit einheitlichen digitalen Standards zum Austausch von Datenträgern (unter Berücksichtigung bereits bestehender Meldesysteme) wissenschaftlich untersucht werden.
- Die Anforderungen an von Krankenhäusern zur Verfügung zu stellenden Angaben im Rahmen von Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sollten vereinheitlicht und vereinfacht werden.
- Bislang unterschiedliche Vorgaben zur Personalbemessung im Krankenhaus sollten vereinheitlicht werden. Auch sollten die von den Krankenhäusern zu übermittelnden Daten an einen einzigen Datenserver übermittelt werden, auf den alle Stellen, die die Angaben überprüfen müssen, Zugriff hätten.
- Verhandlungen über die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht von den Fallpauschalen abgedeckt werden, sollten künftig nicht mehr individuell durch die einzelnen Krankenhäuser, sondern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragstellung, erfolgen.
- Die Behandlungsabrechnungen sollten künftig nicht mehr im Rahmen von Einzelfallprüfungen auf ihre Korrektheit untersucht werden, sondern im Zuge der Einführung von Leistungsgruppen durch Strukturprüfungen ersetzt werden.