Regierungskommission legt Empfehlung für zukunftsfähige Geburtshilfe vor
Stationäre Angebote zur Geburtshilfe sollen bundesweit gesichert, neu strukturiert und verbessert werden. Das ist Ziel einer Stellungnahme, die die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung jetzt vorgelegt hat. Nur wenn die Geburtshilfe in perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden neu strukturiert werde, sei eine flächendeckende Versorgung auf gutem Niveau mit ausreichend Personal möglich.
14. November 2024
Die Empfehlungen im Einzelnen
- Errichtung eines flächendeckenden Netzes von perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden: Solche Verbünde bestehen aus einem Maximalversorger des Levels I, zwei bis vier Perinatalzentren des Levels II und einigen perinatologischen Schwerpunktklinken. Ein Verbund versorgt eine Region mit durchschnittlich 10.000 Geburten im Jahr. Laut Regierungskommission bestehe rechnerisch ein Bedarf von circa 74 Kompetenzverbünden in Deutschland.
- Zusammenschluss: Kleinere Geburtshilfen sollen sich zu größeren Verbünden (mindestens 500 Geburten pro Jahr) zusammenschließen. Liegt die Zahl der Geburten darunter, seien laut Regierungskommission Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit gefährdet. Oft fehle in kleineren Geburtskliniken die Erfahrung mit Geburten, insbesondere bei Komplikationen, und es gebe Probleme bei der Personalfindung. Durch den Zusammenschluss könne dem Personalmangel begegnet und die Qualität der Versorgung erhöht werden.
- Erreichbarkeit: Eine Geburtsklinik sollte in Ballungszentren innerhalb von maximal 30 und in dünner besiedelten Gebieten innerhalb von maximal 40 Minuten erreicht werden.
- Personalmangel begegnen: Obwohl die Gesamtzahl der Hebammen von 2000 bis 2021 von 16.000 auf 27.000 gestiegen ist, ist ein großer Personalmangel in Kliniken spürbar. Durch die Konzentration des Personals auf weniger Standorte wird dieser Mangel abgefedert. Die Kommission schlägt weiter eine Flexibilisierung der Personalvorgaben und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Hebammen in Krankenhäusern vor, um personelle Herausforderungen zu meistern und die Attraktivität des Berufes zu steigern.
- Sicherstellung unmittelbarer neonatologischer Notfallversorgung: Mittelfristig soll an allen Geburtshilfekliniken auch eine pädiatrische Abteilung mit Kompetenz zur Versorgung von Neugeborenen vorhanden sein, um bei Komplikationen und im Notfall sofort die Behandlung zu übernehmen.
- Die Zuschläge für die Geburtshilfen für die Jahre 2023 und 2024 (jeweils 120 Mio. Euro) sollen verstetigt und ziel- und qualitätsgerichtet verteilt werden. Statt einer Subventionierung nicht zukunftsfähiger Strukturen soll in Zukunft und Qualität der Geburtshilfe investiert werden.