Regierungskommission legt Reformvorschläge für bessere Zusammenarbeit im Gesundheitssystem vor
Die Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens zu überwinden, fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer zehnten Stellungnahme. Dazu sollen kleinere Krankenhäuser in der Fläche verstärkt ambulante Leistungen anbieten können, ein Primärarztsystem aufgebaut und die Versorgung regional und gemeinsam für den ambulanten und den stationären Bereich geplant werden.
03. Mai 2024
Die Empfehlungen im Einzelnen
1. Kurzfristige Maßnahmen
- Aufbau von Krankenhäusern für sektorenübergreifende Versorgung (Level Ii)
- die vorrangig ambulante Behandlung anbieten,
- die nach Tagespauschalen abrechnen,
- die von den Bundesländern geplant werden,
- die bei Unterversorgung einspringen und ambulante Leistungen mit der KV abrechnen,
- die mit den KVen Budgets aushandeln, um für bislang stationär erbrachte Behandlungen die Vergütung als ambulante Leistungen auch in nicht unterversorgten Gebieten zu regeln,
- deren Leistungskatalog die Selbstverwaltungspartner in Positivlisten definieren,
- deren Standorte Platz bieten für vielfältige Gesundheitsangebote: Apotheken, Arztpraxen, MVZ, Gesundheitskioske, Sanitätshäuser, andere Gesundheitsberufe
- Aufbau von Institutsambulanzen
- Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
- Ausbau des Belegarztsystems
2. Mittel- und langfristige Maßnahmen
- Aufbau regionaler Gremien unter Landesvorsitz, die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen
- Aufbau eines Primärarztsystems (aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiater, Gynäkologen, Psychiatern) zur Steuerung der Gesundheitsversorgung und Abbau der doppelten Facharztschiene
- Flächendeckende Versorgung durch qualifiziertes Pflegefachpersonal mit weitgehenden Kompetenzen (Einschränkung des Arztvorbehalts)
- Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen/Bevölkerungsgruppen