Runder Tisch berät zur Versorgung von Long-COVID-Erkrankten
Long-COVID-Patienten sollen einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln erhalten. Das ist ein Ergebnis des Runden Tisches Long COVID, zu dem Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am 12.09.2023 Expertinnen und Experten sowie Betroffene eingeladen hatte. Danach soll eine Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit Medikamenten erarbeiten, die für Long-COVID-Patienten auch außerhalb der Zulassung verordnet und bezahlt werden können.
Der Runde Tisch ist Teil der im Juli vorgestellten BMG-Initiative Long COVID, welche diejenigen unterstützen soll, die an den Langzeitfolgen einer Infektion mit dem Coronavirus leiden.
Ziel des ersten Treffens war es, sich über die Versorgungslage von Erkrankten mit Long COVID in Deutschland auszutauschen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung zu diskutieren.
Teilgenommen haben mehr als 70 Gäste, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus der Versorgung, aus Wissenschaft und Forschung, Politik, der pharmazeutischen Industrie, von Fachgesellschaften sowie von Betroffenenverbänden.
Im Zuge der BMG-Initiative Long COVID wurde unter anderem eine Website (www.bmg-longcovid.de) mit Hinweisen auf Hilfsangebote, Informationen zum aktuellen Forschungsstand sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Long COVID vorgestellt. Zusätzlich wurde ein Service-Telefon für Betroffene eingerichtet. Darüber hinaus hat das BMG ein Versorgungsforschungsprogramm aufgelegt, mit dem insbesondere Modellprojekte gefördert und evaluiert werden. Ein zweiter Runder Tisch zum Thema Long COVID soll Ende des Jahres stattfinden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zu den Ergebnissen des Runden Tischs Long Covid:
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Hintergrund Off Label Use
Derzeit gibt es keine spezifisch für die Behandlung von Long COVID zugelassenen Arzneimittel. Es werden daher Arzneimittel bei Long COVID eingesetzt, die eigentlich für andere Anwendungsgebiete zugelassen sind, im sogenannten „Off-Label-Use“. Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Medikamente nur, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss Ausnahmen definiert. Empfehlungen dafür soll die Expertengruppe beim BfArM erarbeiten. Die Entscheidung darüber, ob ein Arzneimittel im Einzelfall auch in einer Indikation angewendet werden soll, für die es nicht zugelassen ist, trifft die/der behandelnde Ärztin/Arzt im Rahmen der Therapiefreiheit.