Lauterbach: Wir schaffen bessere Bedingungen für Hausärzte

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärt in seiner Bundestagsrede zur 1. Lesung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wie es die ambulante Versorgung verbessern wird. Der Hausarztberuf soll mit dem Gesetz deutlich attraktiver werden und Patienten leichter Zugang zur Behandlung bekommen.

28. Juni 2024

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Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor erheblichen Herausforderungen. Die wichtigste Herausforderung, die wir zu bewältigen haben, ist: Wir müssen es schaffen, eine gute Versorgung zu erreichen, obwohl die Babyboomer-Generation zunehmend die Versorgung verlassen wird - als Pflegekräfte, als Ärzte, als medizinisch-technisches Personal - und der Bedarf an medizinischer Versorgung immer mehr zunimmt. Gleichzeitig haben wir das Problem, dass über viele Jahre hinweg zu wenige Medizinstudenten ausgebildet worden sind. Das heißt: Wir haben einen erheblichen Mangel. Wir werden diese Probleme nur bewältigen können, wenn wir uns ehrlich machen und sagen: Das ist nicht zu schaffen, indem wir einfach mehr Geld in das System geben. Wir müssen das System effizienter machen.

Die Effizienz muss in drei Bereichen ansetzen: im Krankenhaus - darüber haben wir gestern hier gesprochen -, bei der Digitalisierung - da haben wir schon viel erreicht - und auch in der ambulanten Versorgung.

Das Gesetz, das wir heute einbringen, ist unser zentrales Gesetz, um die ambulante Versorgung zu verbessern.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zielt darauf ab, dass wir insbesondere den erheblichen Mangel bei der hausärztlichen Versorgung, der auf uns zukommt, in den Griff bekommen. Wir haben zu wenige Hausärzte, sie sind schlecht verteilt, und es kommt ein großer Bedarf auf uns zu. Daher machen wir grundsätzliche Reformen, die sehr bedeutsam sind.

Die wichtigste Reform, die wir hier machen, ist: Wir entbudgetieren die Honorare der Hausärzte. Damit beenden wir das, was von Horst Seehofer vor 30 Jahren eingeführt worden ist. Die Budgets in der hausärztlichen Versorgung sind eine Geißel für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir ohnehin zu wenige Hausärzte haben, kann es nicht sein, dass wir nicht alle Leistungen bezahlen, die von diesen Hausärzten erbracht werden. Das beenden wir jetzt.

Wir werden darüber hinaus die Hausärzte, die an der Versorgung besonders intensiv mitarbeiten, indem sie Hausbesuche machen und Notdienste anbieten, besser bezahlen durch Versorgungspauschalen, die wir einführen.

Wir werden darüber hinaus den Arzneimittelregress wegnehmen, der gerade für Hausärzte immer eine Bedrohung gewesen ist. Da haften die Hausärzte und auch andere Ärzte mit ihrem persönlichen Einkommen, wenn sie besonders teure Medikamente einsetzen müssen,

Medikamente, die insbesondere von schwerkranken Patienten benötigt werden. Es kann nicht sein, dass ein Hausarzt oder ein Facharzt benachteiligt wird bei der Verschreibung von teuren Arzneimitteln und dafür mit dem persönlichen Einkommen haftet, wenn dieser Patient diese Medikamente tatsächlich benötigt. Daher werden wir den Arzneimittelregress mit einer Bagatellgrenze versehen und in der Praxis abschaffen.

Schließlich haben wir auch große Bedarfe in der Psychotherapie. Wir haben in Deutschland die höchste Psychotherapeutinnen- und -therapeutendichte in ganz Europa. Trotzdem ist es schwer, wenn man eine Therapie oder eine Intervention, also eine Kurzzeittherapie, benötigt, überhaupt einen Platz zu bekommen. Wir haben eine Fehlverteilung, und wir haben einen schlechten Zugang. Das werden wir überwinden, indem wir hier Sonderbedarfe aufbauen für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die gewillt sind, sich diesen besonders vulnerablen Patientengruppen gezielt zu widmen. Das ist eine dringend notwendige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.

Das wird Geld sparen; denn diese Patienten müssen dann nicht ins Krankenhaus. Das wird dazu führen, dass wir gerade die Menschen, die in einer Krise sind, psychotherapeutisch versorgen können, wenn sie es benötigen.

Wir werden im Bereich der Psychotherapie darüber hinaus etwas machen, was schon seit vielen Jahren notwendig gewesen wäre, was wir aber nie gemacht haben, nämlich eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.

Der Laie wird glauben, dass wir das haben. Aber das ist nicht der Fall. Daher sind die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen derzeit zum Teil nicht gedeckt. Das schulden wir den Kindern und Jugendlichen seit langer Zeit.

Wir werden auch Lösungen in das Gesetz aufnehmen und hier miteinander diskutieren, dass wir die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besser und solider finanzieren.

Wir werden in der Psychotherapie auch Teile der Entbürokratisierung umsetzen, indem wir das Antragsverfahren für die Kurzzeittherapie beschleunigen und darüber hinaus die Konsiliarberichte wegnehmen und vereinfachen, die notwendig sind, damit die Therapie überhaupt beginnen kann. Das ist eine massive Entbürokratisierung im Bereich der Psychotherapie, die wir schon lange schulden.

Wir werden darüber hinaus die Kommunen stärken, indem kommunale Medizinische Versorgungszentren aufgebaut werden können. Das ist auch jetzt schon möglich. Es scheitert aber sehr häufig daran, dass hier sehr hohe Sicherheiten von den Kommunen geboten werden müssen, damit man diese Medizinischen Versorgungszentren überhaupt beantragen kann. Das ist falsch. Viele Kommunen wollen medizinische Versorgungszentren aufbauen, haben die Möglichkeiten dazu, haben auch die Ärzte, aber werden zurzeit durch die Bürokratie und das Risiko daran gehindert. Das wollen wir ändern. Kommunale MVZs sind dringend notwendig. Hier werden wir Vereinfachungen vornehmen. Sie werden kommen.

Schließlich werden wir - auch das ist ganz bedeutsam in diesem wichtigen Gesetz - die Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern, von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen, indem die Hilfsmittelversorgung dieser Menschen vereinfacht und beschleunigt wird. Die behandelnden Ärzte in den sozialpädiatrischen Zentren und den MZEBs sollen auch Hilfsmittel verschreiben können, ohne dass es hier zu einer komplizierten Prüfung durch die Krankenkassen kommt. Das verbessert die Versorgung dieser besonders vulnerablen Gruppen.

Dies ist ein wichtiges Gesetz, ein großes Gesetz, ein bedeutsames Gesetz für die Verbesserung der ambulanten Versorgung. Ich freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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