Lauterbach: Das Gesundheitssystem kann nur funktionieren, wenn die Leistung transparent ist
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat sich den Fragen der Parlamentarier im Bundestag gestellt.
Im Zentrum der Regierungsbefragung standen die dringend benötigte Krankenhausreform, die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendschutz im Rahmen der Cannabis-Legalisierung und das Krankenhaustransparenzgesetz, das Patientinnen und Patienten in Deutschland einfach und verständlich erklären soll, welche Klinik welche Leistung zu welcher Qualität anbietet.
Hier können Sie sich die gesamte Regierungsbefragung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius noch einmal anschauen:
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Statement
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zunächst einmal möchte ich dem Bundesverteidigungsminister für diese klaren Aussagen danken. Ich möchte darauf hinweisen, dass Deutschland die Ukraine auch bei der Versorgung von Schwerstverletzten unterstützt, die innerhalb der Ukraine nicht versorgt werden können. Deutschland nimmt mehr dieser Schwerstverletzten auf als jedes andere europäische Land. Das ist nichts, was wir öffentlich groß kundtun. Das ist nichts, was wir medial verwerten. Denn es ist eine Pflicht, die wir haben. Und wir verteilen diese Patienten auf Krankenhäuser, die hoch spezialisiert sind. Wir tragen diese Kosten, und das ist eine Leistung, die wir der Ukraine schulden. Ich möchte hier klarstellen: Wir tun das und werden das so lange fortsetzen, wie es nötig ist. Wir werden diese Schwerstverletzten, die auch unsere Freiheit verteidigen, nicht im Stich lassen. Wir werden sie so lange aufnehmen und versorgen, wie das notwendig ist.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass wir nicht nur den Schwerstverletzten und denjenigen, die in Israel versorgt werden müssen, unsere Solidarität versichert haben, sondern auch Israel unterstützt haben und weiterhin unterstützen werden: mit Geräten, mit Medizinprodukten. Wenn man diese Produkte beschafft und wenn man versucht, diese Produkte zur Verfügung zu stellen, dann kann man sich als Arzt ein Bild davon machen, wie schwer der Terror dieses Land betroffen hat, dann kann man sich ein Bild davon machen, wie schlimm es diesen Menschen ergangen ist. Lassen Sie mich daher an dieser Stelle sagen: Wir stehen fest an der Seite Israels im Kampf gegen den Terror. Wir stehen fest an der Seite Israels im Kampf gegen die Hamas.
Die Situation unseres Gesundheitssystems in Deutschland – wir sind jetzt in der Mitte der Legislaturperiode – ist geprägt durch wichtige Reformen, die ich gleich auch Gelegenheit habe vorstellen zu dürfen. Ich möchte aber erst einmal den Hintergrund beschreiben, einen Hintergrund, der vielen nicht bekannt ist, der aber in aller Klarheit aufgezeigt werden muss, da man sonst die Größe der Reformvorhaben nicht versteht.
Zum Hintergrund: Der Laie wird zunächst einmal denken – Deutschland ist ein reiches Land, kein Land gibt mehr für die Gesundheitsversorgung pro Kopf in Europa aus als Deutschland –, wir hätten die beste Gesundheitsversorgung und die höchste Lebenserwartung. Die Wahrheit ist aber: Wenn man die 16 westeuropäischen Länder vergleicht, stellt man fest, dass wir an letzter und an vorletzter Stelle bei der Lebenserwartung für Männer und Frauen liegen. Wir sind abgeschlagen. Die Lebenserwartung entwickelt sich nicht günstig, die Lebenserwartungsunterschiede im Vergleich zu Ländern, die sich besser entwickeln, wachsen. Wir haben ein Problem: Wir geben viel aus, aber unser System ist ineffizient. Wir haben zu oft einen Weg gewählt, der nicht weiterträgt: Wir verändern nicht die Strukturen, sondern geben mehr Geld in die nicht funktionierenden Strukturen. Diesen Weg dürfen, diesen Weg können wir nicht mehr miteinander gehen.
Ich bin daher dankbar, dass die Ampel hier ehrgeizige Ziele verfolgt. Ich möchte nur auf drei große Bereiche hinweisen. Wir haben gleich Gelegenheit, diese durch Ihre Fragen zu vertiefen. Der erste Bereich ist: Die Art und Weise, wie wir unsere Krankenhäuser finanzieren, ist nicht richtig. Das Fallpauschalensystem belohnt Minderqualität, belohnt Rosinenpickerei, belohnt die stationäre Versorgung von Patienten, die auch ambulant versorgt werden könnten. Das macht keinen Sinn. Wir müssen auf ein System umsteigen, bei dem die Vorhaltung der Leistung über Vorhaltepauschalen bezahlt wird, bei dem die Qualität vergütet wird, bei dem der ökonomische Druck aus dem System herausgenommen wird. Das ganze System kann auch nur funktionieren, wenn die Leistung transparent ist.
Es kann nicht sein, dass ein Patient in Deutschland nicht die Möglichkeit hat, sich im Falle einer Krebserkrankung – das wird im nächsten Jahr 500 000 Menschen oder mehr betreffen – zu informieren: Wo in der Region ist die beste Versorgung für mich? Das darf kein Geheimwissen sein. Das sind Informationen, die die Bevölkerung benötigt; hier werden wir Transparenz schaffen. Diese Transparenz möchte nicht jeder, aber es ist ein ethisches Gebot, dass jeder die für sich und für seine Liebsten geeignete Versorgung finden kann. Das ist ein Recht, das wir auch für uns selbst in Anspruch nehmen.
Fragen und Antworten zu den Themen:
Digital-Gesetze
Matthias David Mieves (SPD): Frau Präsidentin! Meine Frage geht an den Gesundheitsminister. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben vorhin die großen Reformvorhaben der Ampelkoalition angesprochen. Dazu gehören auch zwei Gesetze, die die Digitalisierung und Datennutzung im Bereich „Gesundheit und Pflege“ voranbringen werden. Mich interessiert, welche konkreten Vorteile die gesetzlich Versicherten in Deutschland durch die neue digitale Patientenakte haben werden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – In der Tat ist es so, dass im Behandlungsprozess derzeit sehr häufig das Problem ist, dass der behandelnde Arzt die Unterlagen, die für eine optimale Behandlung eigentlich vorhanden sein müssten, nicht hat. Das ist eine Erfahrung, die Ärzte jeden Tag machen. Es fehlen Befunde, es fehlen Laborwerte, es fehlen frühere Untersuchungen. Dann wird in der Regel entweder – im günstigsten Fall, wenn es noch möglich ist – die Untersuchung wiederholt oder – im ungünstigsten Fall – eine Entscheidung getroffen, die bar der möglichen Befunde getroffen werden muss. Konkret wird die Versorgung durch die elektronische Patientenakte also besser, und zwar in der Fläche, bei jedem einzelnen Patientenkontakt.
Matthias David Mieves (SPD): Vielen Dank. – Uns ist ebenso das Thema „Datensicherheit und Datenschutz“ wichtig. Welche neuen Regelungen enthalten die beiden angesprochenen Gesetze, um die Sicherheit und den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Menschen zu gewährleisten?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Wir haben hier eine neue Infrastruktur geschaffen, um die Daten schnell und sicher Ende-zu-Endeverschlüsselt zur Verfügung zu stellen. Es sind Veränderungen vorgenommen worden, die die Nutzbarkeit der Daten in der Praxis ermöglichen werden. Die gleichen Daten können in Zukunft auch mit Verfahren der künstlichen Intelligenz untersucht werden, sodass wir nicht von anderen Ländern weiter abgehängt werden, die da schon weiter sind als wir. Wir wollen dort ganz nach vorne kommen. Das wird unterstützt durch die Art und Weise, wie wir Datensicherheit und Datenschutz mit Datennutzung in Einklang bringen. Da ist das Prinzip: Die besten Daten nützen nichts, wenn sie so geschützt sind, dass sie nicht mehr genutzt werden können. – Datenschutz und Datennutzung müssen in einem vertretbaren Gleichgewicht sein.
Kathrin Vogler (DIE LINKE): Herr Minister, Sie singen ja das Hohelied auf die Harmonisierung von Datenschutz und Datennutzung. Allerdings haben gestern die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments – das dürfte Ihnen bekannt sein – eine Vorlage zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten verabschiedet, der eine Opt-out-Möglichkeit, wie Sie sie für die elektronische Patientenakte vorgeschlagen haben, gar nicht mehr vorsieht. Das heißt: Patientinnen und Patienten können der Übernahme von Daten in den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten dann nicht mehr widersprechen. Alle Behandlungsdaten, auch von sensiblen Erkrankungen, werden zentral gespeichert und sind dann auch Hacking-Risiken ausgesetzt.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: In der Tat haben wir diese Diskussion intensiv verfolgt. Der gestrige Beschluss entspricht nicht der Position der Bundesregierung. Wir bleiben bei der Opt-out-Regelung für die Nutzung der Daten in der elektronischen Patientenakte. Das Gleiche gilt für die Nutzung dieser Daten für Forschungszwecke. Wir gehen davon aus, dass die endgültige Fassung der Rechtsgrundlage für den European Health Data Space genau diese Möglichkeiten arrondieren wird.
Tino Sorge (CDU/CSU): Weil der Kollege Mieves zu Recht darauf hingewiesen hat, wie wichtig die Digitalisierung der Daten im Gesundheitssystem ist – da sind wir uns ja alle einig –, und Sie, Herr Minister Lauterbach, auf die entsprechenden Gesetze, das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, hingewiesen haben, würde mich Folgendes interessieren: Wir haben ja in der letzten Legislatur sehr gut mit Ihrer Fraktion, auch mit Ihnen als federführendem Gesundheitspolitiker, zusammengearbeitet, und ich kann mich erinnern, dass es da das Patientendaten-Schutz-Gesetz gab. In diesem Zusammenhang hatten wir damals schon unter unserer Federführung den Anlauf unternommen, die Daten, die dort einfließen, auch für forschende Unternehmen nutzbar zu machen. Das ist von Ihnen und Ihrer Fraktion abgelehnt worden. Können Sie bitte mal erklären, wie bei Ihnen der Meinungsumschwung, dass das jetzt möglich sein soll, zustande kam?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zunächst einmal: Die Art und Weise, wie Sie die Abläufe in der letzten Legislaturperiode beschreiben, kann ich so nicht bestätigen. Ich kann hier allerdings vortragen, ohne Kritik an Vorgängern zu äußern, dass wir vor der jetzigen schnellen Entwicklung über viele Jahre keine Regelung für die Nutzung der Daten sowohl für die elektronische Patientenakte wie auch für Forschungszwecke bewerkstelligen konnten. Dies holen wir jetzt in der Ampelregierung nach.
Krankenhausreform
Ates Gürpinar (DIE LINKE): Meine Frage richtet sich an Herrn Lauterbach, den Gesundheitsminister. Sie haben beim Deutschen Krankenhaustag vor zwei Wochen gesagt, dass Sie für 2024 keine Krankenhausschließungen im größeren Umfang erwarten und dass Sie ein flächendeckendes Krankenhaussterben ausschließen. Sie haben auf die zugegebenermaßen bestellt wirkende Frage von Herrn Dahmen die Länder dafür verantwortlich gemacht, dass Krankenhäuser sterben werden. Nun haben wir unterschiedliche Ideen, wie der wirtschaftliche Zustand der Krankenhäuser ist. Ich möchte Sie gerne fragen, was Sie unter einem größeren Krankenhaussterben verstehen und wie hoch die Zahl der Krankenhäuser ist, die Sie im kommenden Jahr sterben sehen, um uns zu verdeutlichen, mit wie vielen Krankenhausschließungen Sie im nächsten Jahr rechnen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Zunächst einmal: Ich sehe kein größeres Krankenhaussterben voraus, weil ich davon ausgehe, dass wir uns im Vermittlungsausschuss noch auf die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes einigen können. Mir fehlt die Fantasie, dass die Länder auf die damit verbundenen 6 Milliarden Euro Liquiditätshilfe für das nächste Jahr verzichten, weil das für die Krankenhäuser wirklich eine sehr schlechte Nachricht wäre und auch unverantwortlich wäre. Daher gehe ich nicht davon aus, dass es dazu kommen wird.
Ates Gürpinar (DIE LINKE): Sie hatten das ja vor zwei Wochen erwähnt, das heißt, bevor der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Deswegen würde ich meine Frage gerne wiederholen unter Berücksichtigung der 6 Milliarden Euro, mit denen Sie jetzt quasi in eine Erpressung der Länder gegangen sind – das haben sich sicherlich auch Ihre Ministerkolleginnen und -kollegen von der SPD in den Ländern anhören können –: Wenn die 6 Milliarden Euro gezahlt werden, mit wie vielen sterbenden Krankenhäusern rechnen Sie dennoch im Jahr 2024? Ich würde Sie Ende nächsten Jahres gerne darauf ansprechen, wenn diese Zahl nicht eingehalten würde; so ehrlich bin ich. Deswegen möchte ich die Antwort darauf hören, wie viele Krankenhäusern nach Ihrer Meinung das nächste Jahr nicht überleben werden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Nachfrage. – Ich spekuliere hier nicht über Krankenhausschließungen, über Insolvenzen. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass es ein flächendeckendes Krankenhaussterben gibt. Da bin ich zuversichtlich, weil ich davon ausgehe, dass die 6 Milliarden Euro Liquiditätshilfe, die im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes vorgesehen sind, von den Ländern auch in Anspruch genommen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Christos Pantazis (SPD): Meine Frage richtet sich an den Gesundheitsminister, mit dem wir uns gerade über den Krankenhaussektor unterhalten. Das Abstimmungsverhalten im Bundesrat ist ja schon Thema gewesen; Herr Gürpinar hat das nochmals angesprochen. Welche Maßnahmen waren denn insbesondere im Rahmen der Bundesratssitzung für die Sicherung der Krankenhausfinanzen geplant, um die Liquidität der Krankenhäuser zu sichern? Es ist ja von einer Protokollerklärung die Rede. Und wie sieht es angesichts der Herausforderungen durch die angespannte Haushaltslage eigentlich mit den Energiehilfen für Krankenhäuser aus?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Zunächst einmal: Die 6 Milliarden Euro Liquiditätshilfe nach dem Krankenhaustransparenzgesetz betreffen Mindererlöse, die bei den Krankenhäusern in den letzten Jahren in der Pflege aufgelaufen sind; sie würden ausgeglichen. In unserer Protokollerklärung hatten wir den Ländern zugesichert, dass wir die Landesbasisfallwerte in Zukunft neu berechnen werden. Das angestrebte Zieldatum wäre der 1. Juli gewesen. Spätestens aber zum 1. Januar 2025 sollten die Personalkosten im Krankenhaussektor auch über die Bereiche der Pflege und der Arztkosten hinaus vollständig berücksichtigt werden. Das brächte in Zukunft natürlich eine deutliche Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser. Ich kann versichern, dass die Energiehilfen, die wir für den Krankenhaussektor vorgesehen haben, die 6 Milliarden Euro, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden, ausgezahlt werden.
Kathrin Vogler (DIE LINKE): Herr Minister, ich möchte an die vom Kollegen Pantazis genannte Protokollerklärung anknüpfen. Im Bundesrat hat die Bundesregierung ja zu Protokoll gegeben, dass es einen von Bund und Ländern finanzierten Transformationsfonds für die Krankenhausstrukturreform geben soll. Jetzt wüssten wir gerne, auch angesichts der finanziellen Probleme, in die sich die Bundesregierung mit ihrem Haushalt manövriert hat, über welche Größenordnung Sie da nachdenken. Reden wir da über ein paar Hundert Millionen Euro oder, wie in der Fachwelt diskutiert wird, über zweistellige Milliardenbeträge? Und zu welchem Anteil soll Ihrer Vorstellung nach die Bundesregierung einen solchen Fonds bestücken?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Frage. – Zunächst einmal: Der Krankenhaustransformationsfonds soll es den Krankenhäusern erlauben, beim Übergang zum neuen Finanzierungssystem ohne vermeidbare Schließungen zurechtzukommen. Das betrifft gerade die Krankenhäuser, die in der Fläche benötigt werden und bedarfsgerecht sind. Die Verhandlungen mit den Ländern finden statt. Ob die Mittel aus Steuergeldern gezahlt werden oder ob das Mittel sind, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Ich bitte um Verständnis: Wir führen diese wichtigen Verhandlungen mit den Ländern und nicht ohne die Länder, indem ich hier jetzt wild darüber spekuliere.
Emmi Zeulner (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Minister, die Länder haben das Krankenhaustransparenzgesetz ja abgelehnt, weil sie gegen überbordende Bürokratie sind, und zwar auch die Länder, die von Ihrer Partei regiert werden. Man kann ja zu Taschenspielertricks greifen; so kommt es einem zumindest vor. Aber am Ende geht es ja darum, dass wir die Liquidität sichern müssen, um die Versorgung zu organisieren. Deswegen meine Frage: Werden Sie den Ländern das Geld, wenn es nach den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss keine Zustimmung gibt, nicht geben, oder können die Länder trotzdem mit Geld rechnen, auch wenn sie zu Recht und nachvollziehbar sagen, dass sie die zusätzliche Bürokratie für ihre Krankenhäuser ablehnen, weil diese massiv belastete Sparte – nicht noch zusätzlich mit bürokratischem Aufwand belastet werden soll?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Frage. – Zunächst einmal: Der erste Satz in Ihrer Frage war falsch. Mehrheitlich haben die Länder, die SPD-geführt sind, im Bundesrat für dieses Transparenzgesetz gestimmt. Es waren die unionsgeführten Länder, die tatsächlich gegen diese Reform gestimmt haben. Das ist mir unverständlich, weil die Länder damit im Prinzip ihren eigenen Krankenhäusern sehr wichtige Liquidität vorenthalten würden. Ich wage gar nicht, mir vorzustellen, was das bedeuten würde. Aber ich gehe davon aus, dass auch die unionsgeführten Länder zum Schluss vernünftig sind und ihre Krankenhäuser nicht im Stich lassen werden.
Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, es geht um die finanzielle Lage unserer Krankenhäuser. Jetzt gibt es viele Gründe, warum unsere Krankenhäuser in Deutschland rote Zahlen schreiben. Ein Grund sind mit Sicherheit die hohen Energiekosten und der Fakt, dass Krankenhäuser viel Energie verbrauchen. Jetzt ist meine Frage an Sie: Wer ist für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig und auch dafür, dass die Krankenhäuser energiesparsam, energieeffizient arbeiten und möglichst wenig Energie verbrauchen? Wer ist dafür zuständig?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, ich darf mich für diese Frage ganz herzlich bedanken. – Zunächst einmal müssen wir uns den Zustand der Krankenhäuser ansehen und fragen: Wie sehen die Fenster aus? Wie gut ist gedämmt? Mit welcher Heizung kann gearbeitet werden? Sind die Räumlichkeiten noch passend für das, was hier gemacht wird? All das hängt natürlich sehr stark davon ab, wie viel in diese Gebäude und in die Infrastruktur investiert werden konnte. Und die Länder sind zuständig für die Investitionskosten der Krankenhäuser.
Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen mehrfach Ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Länder im Vermittlungsverfahren letzten Endes doch einlenken werden. Offenbar scheint es aber nicht die Aussicht auf die 6 Milliarden Euro gewesen zu sein, um von einem Einspruch Abstand zu nehmen. Worauf gründen Sie Ihre Hoffnung, dass die Länder einlenken? Mit welchen Angeboten würden Sie sie möglicherweise dazu bewegen wollen, ihren Einspruch zurückzuziehen?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – Ich muss zunächst den ersten Satz Ihrer Frage korrigieren. Ich habe nicht meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, sondern meine Zuversicht zum Ausdruck gebracht, dass die Länder noch zustimmen, weil die Diskussionen, die wir mit den Ländern geführt haben, zum Schluss das Ergebnis gebracht haben, dass viele Länder sehen, dass wir die Krankenhäuser nicht im Stich lassen können und dass diese 6 Milliarden Euro an Liquidität notwendig sind. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir mit der Kraft des Argumentes im Vermittlungsausschuss die notwendige Mehrheit erreichen werden.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister Lauterbach, Sie haben ja immer betont, dass zur Krankenhausstrukturreform mindestens drei weitere Gesetze dazugehören, nämlich einerseits das schon angesprochene Transparenzgesetz und andererseits die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Nun wissen wir ja, dass gerade beim Rettungsdienst und in den Notfallambulanzen eine relevante Zahl der Hilfesuchenden Personen mit psychischen akuten Krisen sind, die in aller Regel in dieser Struktur bisher nicht ausreichend gut versorgt werden. Darum haben wir im Koalitionsvertrag auch festgelegt, dass wir eine flächendeckende Ausweitung der Krisenhilfe wollen; das hat auch die Krankenhauskommission entsprechend empfohlen. Ich würde gerne wissen, was Sie und das BMG in dieser Richtung planen, – um Menschen mit akutem psychischem Hilfebedarf künftig besser zu helfen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf mich für diese Frage ganz herzlich bedanken. – Sie weisen auf einen sehr wichtigen Problemkreis hin. Wir haben derzeit in den Notaufnahmen sehr häufig die Situation, dass Menschen mit akuten psychischen Störungen nicht wirklich unterstützt werden können, zum Teil fehlbehandelt werden, abgewiesen werden. Wir haben hier zum Teil eine sehr schlechte Versorgungsqualität. Dem wollen wir mit dem geplanten Notfallversorgungsgesetz begegnen, welches derzeit parallel zu dem eigentlichen Krankenhausgesetz und dem Krankenhaustransparenzgesetz vorbereitet wird. Hier soll eine unmittelbare akute psychische Soforthilfe in der Notfallsituation angeboten werden, was längst überfällig ist.
Tino Sorge (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach, ich möchte noch einmal nachfragen, weil Sie die Frage meiner Kollegin Emmi Zeulner und auch die meines Kollegen Georg Kippels nach den 6 Milliarden Euro nur nebulös beantwortet haben. Heißt das jetzt, dass, nachdem die Länder mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses quasi gegen das Krankenhaustransparenzgesetz gestimmt haben, die 6 Milliarden Euro nicht gezahlt werden, wenn keine Einigung erzielt wird, oder sind Sie bereit, die Krankenhäuser, die in erheblicher Schieflage sind, dennoch zu unterstützen? Können Sie in dem Kontext auch nachvollziehen, dass einige Länder in diesem Rahmen bereits von einer gewissen Art und Weise der Erpressung sprechen?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – Zunächst einmal: Wenn wir diese 6 Milliarden Euro ausschütten wollen, brauchen wir dafür eine rechtliche Grundlage. Ohne rechtliche Grundlage ist eine solche Ausschüttung natürlich nicht möglich. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz würde diese rechtliche Grundlage geschaffen und daher als rechtliche Grundlage für diese Ausschüttung zur Verfügung stehen.
Gesundheitswirtschaft
Kristine Lütke (FDP): Meine Frage richtet sich auch an den Bundesgesundheitsminister. Wir haben jetzt längere Zeit über die Krankenhausstrukturreform gesprochen, wir haben über Cannabis gesprochen und auch über die Digitalgesetze. Ich möchte den Blick nun auf einen anderen wichtigen Bereich richten, nämlich die Gesundheitswirtschaft, die ja etwa 12,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmacht; die Zahlen liegen im BMWK vor. Von dieser Gesamtsumme der Gesundheitswirtschaft macht die industrielle Gesundheitswirtschaft – Diagnostiker, Biotechnologie, Arzneimittel, Informations- und Kommunikationstechnik – ungefähr 23,4 Prozent aus. Welche Maßnahmen ergreifen Sie ganz konkret, um die Rahmenbedingungen für diese Unternehmen zu verbessern, die ja auch die Kosten unseres Gesundheitssystems abfedern, und welche Anreize wollen Sie setzen, um den Standort Deutschland noch zu verbessern und auszubauen?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf mich für diese Frage ganz herzlich bedanken. – Sie beschreiben ein Problemfeld, das dringend angegangen werden muss. Wir haben hier große Probleme. Die Zahl der klinischen Studien in Deutschland geht zurück. Wir verlieren hier den Anschluss. Es ist zu kompliziert, solche Studien in Deutschland durchzuführen. Wir haben darüber hinaus das große Problem, dass die für die Forschung notwendigen Daten aufgrund der derzeitigen Dateninfrastruktur, die wir überwinden wollen, fehlen und so Studien nicht durchgeführt werden können. Daher wird zum Beispiel BioNTech 1 Milliarde Euro in UK investieren, die wir gerne hier in Deutschland gesehen hätten. Aber wir können diese Daten nicht zur Verfügung stellen, weil die rechtlichen Grundlagen in der Vergangenheit nicht geschaffen worden sind. In der Kombination von Medizinforschungsgesetz – wir werden morgen mit dem Bundeskanzler wichtige Veränderungen mit der Industrie, den Wissenschaftlern und den Fachgesellschaften diskutieren – und den Digitalgesetzen schaffen wir die Grundlagen, um die Aufholjagd zu beginnen, die schon vor Jahren hätte stattfinden müssen.
Kristine Lütke (FDP): Über den gerade angesprochenen Pharmagipfel, der morgen stattfindet, hinaus: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zum Beispiel auch für Unternehmen der Medizintechnik oder Hilfsmittelproduzenten?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Vielen Dank für diese Nachfrage. – Das Ergebnis, das dieser Pharmagipfel bringen wird, ist ein großes Medizinforschungsgesetz. Es hat sich international gezeigt, dass sich die Produktion oft dort ansiedelt, wo die Forschung für die neuen Innovationen stattgefunden hat. Mit diesem Medizinforschungsgesetz wollen wir den Prozess der Beantragung einer Studie deutschlandweit deutlich beschleunigen, sodass die Ethikquoten, die Datensicherheitsquoten, aber auch die Strahlenschutzquoten an einer Stelle eingeholt werden können. Jetzt ist eine Studie in den Vereinigten Staaten oft schon abgeschlossen, bevor sie in Deutschland bundesweit überhaupt beantragt werden konnte.
Dr. Joe Weingarten (SPD): Auch meine Frage geht an den Bundesgesundheitsminister. Ich will zu der gesundheitswirtschaftlichen Dimension, die die Kollegin angesprochen hat, noch einmal nachhaken. Der amerikanische Konzern Eli Lilly hat vor einiger Zeit angekündigt, in Alzey in Rheinland-Pfalz eine große Produktionsstätte für Pharmazeutika zu errichten, und das mit der sehr guten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, der Wissenschaftskooperation, in Deutschland begründet. Wo sehen Sie ähnliche Perspektiven für weitere Ansiedlungen?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. – In der Tat: Das Medizinforschungsgesetz, welches wir morgen beim Pharmagipfel besprechen werden, und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind wichtige Voraussetzungen, damit sich auch andere Unternehmen hier ansiedeln. Eli Lilly hat darauf hingewiesen, dass diese beiden Gesetze dem Unternehmen bekannt sind und eine wichtige Botschaft für den Forschungsstandort Deutschland gewesen sind. Wir bekommen jetzt auch von anderen Unternehmen die Nachricht, dass hier Investitionen geplant sind. Ein weiteres internationales Unternehmen plant eine große Ansiedlung hier in Deutschland. Vizepräsidentin Yvonne Magwas: Kommen Sie bitte zum Schluss! Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Der Forschungsstandort Deutschland steht wieder auf.
Martin Sichert (AfD): Herr Minister, wir reden ja jetzt über die medizinische Industrie in Deutschland. Inwieweit sehen Sie die massiv gestiegenen Energiekosten als Problem dabei, wieder besser und weniger abhängig vom Weltmarkt werden zu müssen? Und inwieweit sehen Sie die aktuelle Problematik, dass aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils von der Bundesregierung gesagt wird: „Wir wissen nicht, ob wir die Energiekosten für Unternehmen senken können, als Problem für die Ansiedlung von pharmazeutischer und medizinischer Industrie in Deutschland?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf mich für die Frage ganz herzlich bedanken. – In der pharmazeutischen Forschung, aber auch bei der Produktion von teuren Medikalprodukten und bei Produkten der Medizindigitalisierung sind typischerweise nicht die Energiekosten entscheidend, sondern die Frage: Sind die Daten da oder nicht? Wir werden daher den großen Nachteil, den Deutschland in diesem Forschungsbereich hat – das war über viele Jahre hinweg der Fall –, beheben. Das heißt: Das große Interesse neuer Unternehmungen, in Deutschland zu investieren, – Vizepräsidentin Yvonne Magwas: Kommen Sie bitte zum Schluss! Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: – geht darauf zurück, dass wir die Daten zur Verfügung stellen. Das ist kein energieintensiver Bereich.
COVID-19
Robert Farle (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach, ich habe Risikorelationen, die Sie angegeben haben, zusammengetragen: Mehr oder weniger nebenwirkungsfrei sollen die Impfungen sein; das haben Sie am 13. Februar 2022 zur Covid-19-Impfung gesagt. Am 16. Juni 2022 haben Sie das Risiko mit 1 : 25 000 beziffert. Im März dieses Jahres haben Sie dann von 1 : 10 000 gesprochen. In jedem Fall wären es mehrere Tausend Menschen. Jetzt meine Frage: Können Sie sagen, wie viele Fälle mit schweren Impfnebenwirkungen Ihrer Kenntnis nach zum jetzigen Zeitpunkt anerkannt und entschädigt worden sind?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf mich zunächst einmal für diese Frage ganz herzlich bedanken. – Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie hier Aussagen und Zahlen von mir in den Raum stellen, ohne dass der jeweilige Zusammenhang dargestellt wird, also: Welche Nebenwirkungen sind hier angesprochen worden? Auf welchen Zeitraum bezieht sich das Ganze? Bezieht sich das auf die gesamte Pandemie, wenige Monate, Tage oder dergleichen? Daher kann ich das nicht bewerten. Ich kann auch in Bezug auf die Entschädigungen zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage machen, weil entsprechende Prozesse noch stattfinden. Die Ergebnisse kann man nicht vorhersehen. Und ich möchte es wie der Kollege Pistorius halten: Wir sind hier nicht in der Hellseherei, sondern müssen das vortragen, was wir schon wissen.
Robert Farle (fraktionslos): Dann sage ich aufklärend: Das war alles in Fernsehsendungen wie „Anne Will“ usw.; da haben Sie solche Zahlen genannt. Ich dachte, dass Sie das wüssten. Ich kann das aus Zeitgründen nicht weiter ausführen, und ich will mich an das Zeitkontingent halten. Ich will nur noch diese Frage stellen: Wie schätzen Sie zum heutigen Zeitpunkt diese Risikorelationen ein? Und ich würde Sie bitten, mir als Abgeordneter eine Information zukommen zu lassen, in der Sie sagen, wie viele Fälle bisher anerkannt und wie viele entschädigt worden sind. Darüber würde ich mich sehr freuen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, vielen Dank. – Zunächst einmal: Es ging in meiner Erwiderung nicht darum, wo ich das gesagt habe, also der Platz, sondern darum, was der inhaltliche Zusammenhang war, also auf welchen Zeitraum und welche Nebenwirkungen usw. sich die Frage bezog. Das ist eine andere Sache. Zum Zweiten. Sehr gerne informieren wir Sie über unser Haus über den Stand der derzeitigen Prozesse und Verhandlungen, die es gibt. Ich kann nur so viel sagen: Wir sind daran nicht beteiligt. Von daher können Sie als Abgeordneter diese Information natürlich jederzeit auch durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages einholen.
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Ich habe eine Frage zu einem Vorhaben, das Sie im Koalitionsvertrag verankert haben. Dort heißt es, dass Sie zur „Erforschung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von Covid-19 sowie für das chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) … ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen“ schaffen wollen. Es gab dann eine entsprechende Befassung der Gesundheitsministerkonferenz und des Petitionsausschusses. Ich wollte Sie nach dem Stand dessen fragen und danach, wann es losgeht.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Nachfrage. – Sie wissen ja, dass es dem Haushaltsausschuss zu verdanken ist, dass für die Long-Covid-Forschung und die Versorgungsforschung – diese würde dann in den entsprechenden Ambulanzen stattfinden – deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, für die ich auch geworben habe – ich danke dem Haushaltsausschuss dafür –, während insgesamt, wenn man die Versorgung von Kindern und Erwachsenen betrachtet, mehr als 150 Millionen Euro, einschließlich der 20 Millionen Euro durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, hier verwendet werden können. Damit lässt sich eine solche Versorgung flächendeckend in den betroffenen Schwerpunktambulanzen darstellen. Ich bin froh, dass der Haushaltsausschuss uns hier so großzügig unterstützt hat.
Martin Sichert (AfD): Herr Minister, wir wissen ja, dass diese Impfung enorm viele Nebenwirkungs- und Todesfallmeldungen hervorgebracht hat. Die Abteilungsleiterin Keller-Stanislawski vom PaulEhrlich-Institut hat im Untersuchungsausschuss in Brandenburg gesagt: Wir hatten wegen dieser Impfung zeitweilig so viele Nebenwirkungs- und Todesfallmeldungen wie niemals zuvor und kamen mit der Bearbeitung nicht hinterher. Nun haben wir in Deutschland in einem Bereich – einer besonders gesunden Gruppe – weiterhin die Impfpflicht, nämlich bei der Bundeswehr. Meine Frage an Sie als Gesundheitsminister ist: Halten Sie es für vertretbar, dass im Rahmen der Impfpflicht bei einer besonders gesunden Gruppe der Tod als Folge der Impfung in Kauf genommen wird?
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf mich für die Frage ganz herzlich Bundesminister Dr. Karl Lauterbach bedanken. – Zunächst einmal: Sie lesen hier irgendeine Einlassung aus einem Untersuchungsausschuss vor, von dem ich keine Kenntnis habe. Daher kann ich das nicht kommentieren. Solche Einlassungen sind nicht hilfreich. Und zum Zweiten hat der Bundesverteidigungsminister das Richtige gesagt. Ich stimme ohne Veränderung, ohne Ergänzung zu und schließe mich seiner medizinischen Einschätzung vollumfänglich an.
[Hier folgen in Kürze weitere Fragen und Antworten im Wortlaut]